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News
Geschwister werden erbschaftsteuerlich nicht wie Ehegatten behandelt
Kläger im vorliegenden Verfahren waren die Geschwister des Erblassers, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten. Sie begehrten die Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I, die für Ehegatten und Lebenspartner zur Anwendung kommt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich wegen der Eingruppierung in eine für sie ungünstigere Steuerklasse auf die Verletzung von Verfassungsrecht.
Das FG sah dies anders und wies die Klage ab. Nach Ansicht der Richter stellt die erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe und eingetragenen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten dar. Insbesondere sei der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele. Auch sei eine Differenzierung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht bestehe. Schließlich liege keine Verletzung des Schutzes der Familie vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Familie zähle.
