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News

Spenden an gemeinnützige Organisationen im EU-Ausland

Steuerlich begünstigt sind auch Spenden an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Die Voraussetzungen zum Spendenabzug sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen.

Das Bundesministerium der Finanzen fordert einen Nachweis, dass der ausländische Zuwendungsempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Gegenüber dem Finanzamt sind geeignete Belege wie beispielsweise die Satzung, ein Tätigkeitsbericht, eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, der Kassenbericht, die Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen, die Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Zuwendungen und deren zweckgerechte Verwendung oder die Vorstandsprotokolle vorzulegen. Bescheinigungen über Zuwendungen von nicht im Inland steuerpflichtigen Organisationen reichen als alleiniger Nachweis nicht aus.