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News

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten – Anhebung der Pauschbeträge

Bis zu welcher Höhe kann ein Arbeitnehmer bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich abziehen bzw. der Arbeitgeber diese steuerfrei ersetzen?

Als Werbungskosten werden ohne weitere Nachweise Kosten bis zur Höhe der Beträge anerkannt, die nach dem Bundesumzugskostengesetz höchstens gezahlt werden können. Diese Beträge betragen pauschal für Verheiratete 1.283 Euro, für Ledige 648 Euro und für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten 283 Euro. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind beträgt 1.617 Euro.