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News
Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke - sog. Familienheime -, sofern sie unter Ehegatten durch Schenkung übertragen werden, von der Schenkungsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung war in einem strittigen Fall nach Ansicht der Finanzrichter nicht zu gewähren, da sich am übertragenen Grundbesitz nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten abspielte. Die Steuerbefreiung bei der Übertragung von Grundbesitz lasse sich nur dann rechtfertigen, wenn der Kernbereich der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft berührt ist. Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde Revision beim BFH eingelegt.
Die abschließende Entscheidung des BFH bleibt abzuwarten.
