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News
Verlustabzugsbeschränkung im Falle des Gesellschafterwechsels bei Kapitalgesellschaften möglicherweise verfassungswidrig
Im Grundsatz werden Kapitalgesellschaften, insbesondere also die GmbH, selbständig der Besteuerung unterworfen und es erfolgt eine strikte Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dennoch hat der Gesetzgeber gesetzlich festgelegt, dass Verlustvorträge der Gesellschaft bei einem Gesellschafterwechsel ganz oder teilweise wegfallen. Dass diese Regelung umstritten ist, bestätigt nun auch ein Beschluss des Finanzgerichts Hamburg. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob die gesetzliche Regelung, wonach bei einem schädlichen Beteiligungserwerb die bis dahin nicht genutzten Verluste nicht mehr abziehbar sind, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ungewiss. Vergleichbare Fälle sollten aber verfahrensrechtlich offen gehalten werden, um von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren zu können.
