
Bansbach Aktuell
Was sind die neuesten wirtschaftlichen, steuerlichen oder gesetzlichen Entwicklungen? Und was bedeuten diese für Sie und Ihr Unternehmen? Die Antworten erfahren Sie hier.
Vertretung in der GmbH-Gesellschafterversammlung
Sieht die GmbH-Satzung keine höchstpersönliche Ausübung von Gesellschafterrechten vor, darf sich jeder Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung und insbesondere bei der Stimmabgabe durch einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter vertreten lassen. In der Regel hat der Gesellschafter dann aber keinen Anspruch, daneben selbst an der Versammlung teilnehmen zu dürfen.
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Vorsicht bei der Befreiung eines Fremdgeschäftsführers von § 181 BGB
Grundsätzlich sind Insichgeschäfte, also Verträge, bei denen eine Person beide Vertragsparteien vertritt, nach § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unzulässig. Von diesem Verbot werden Geschäftsführer oft standardmäßig befreit. Dabei sollte diese Befreiung bei Fremdgeschäftsführern mit Vorsicht genutzt werden, wie eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abermals zeigt.
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Schadenersatz für verspätete Lohnzahlung
Bei verspäteter Entgeltzahlung droht dem Arbeitgeber pauschaler Schadensersatz
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Berichtspflicht für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Großbritannien nach dem UK Modern Slavery Act
Bereits im Oktober 2015 ist im Vereinigten Königreich der sog. Modern Slavery Act in Kraft getreten, der auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen hat. Erstmals sind Unternehmen mit relevanter Geschäftstätigkeit in Großbritannien verpflichtet, ausführlich über Maßnahmen zu berichten, die ergriffen wurden, um Formen moderner Sklaverei im eigenen Einflussbereich zu verhindern.
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Safe Harbor und Privacy Shield - weit weg oder von Relevanz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland?
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet den neuen Rechtsrahmen für den Transfer personenbezogener Daten aus Mitgliedstaaten der EU in die USA
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Gefährliche Versicherungslücke beim home office
Kein Unfallversicherungsschutz beim Gang zur Küche in der eigenen Wohnung (home office), wohl aber bei Weihnachtsfeier
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Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Eine schriftliche Patientenverfügung hat nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen enthält. Die häufig vorkommende Aussage, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, reicht alleine nicht aus.
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