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  • von Karsten Seibel
  • 8 Min. Lesedauer

Der große Steuer-Reform-Check

Mit einem Kommentar von

Jan Bredereck

Steuerberater

Direkt zum kommentar

Der große Steuer-Reform-Check

Seit mehr als zehn Jahren hat sich an den Steuersätzen des Einkommensteuertarifs nichts geändert: Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, Leute mit sehr hohem Einkommen müssen auf die letzten Euro ihres Einkommens 45 Prozent an den Fiskus zahlen – den Reichensteuersatz. Und am Ende gibt es noch den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der zu zahlenden Steuern obendrauf.

Doch ein Jahr vor der Bundestagswahl kommt Bewegung in die Prozente. Nicht nur, dass ab Januar für viele Menschen der Solidaritätszuschlag wegfällt. Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz will Einkommen ab 200.000 Euro stärker als bislang belasten, sagte er im WELT-AM-SONNTAG-Interview. Wer ein paar 100.000 Euro Jahresgehalt habe, könne einen etwas größeren Beitrag als heute zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Scholz geht es „in erster Linie um Leistungsgerechtigkeit“, wie er sagte. Der heutige Spitzensteuersatz solle erst bei höheren Einkommen als heute wirksam werden, um „untere und mittlere Einkommen netto zu stärken“. Im Gegenzug solle der Steuersatz für sehr hohe Gehälter moderat steigen. Wie viel stärker, verriet Scholz nicht. Nicht nur bei der SPD wird noch an den Details des Steuerkonzepts gearbeitet, mit dem die Partei in den Wahlkampf gehen will. Schon kleinste Änderungen am Einkommensteuertarif haben eine gewaltige Wirkung. Je nach politischem Ziel kann es zu einer 50 Milliarden Euro Entlastung für den Steuerzahler kommen oder zu einem neuen Spitzensteuersatz von mehr als 50 Prozent. Das zeigen Berechnungen führender Steuerexperten für WELT.

Die ersten Vorschläge liegen vor

Schaut man sich die Ansätze von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP an, werden zwei gemeinsame Ziele deutlich: Erstens sollen niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden. Schließlich ist der Spitzensteuersatz schon lange nicht mehr Spitzenverdienern vorbehalten. Heute reicht gerade einmal das rund Zweifache des Durchschnittseinkommens, damit die ersten Euro mit dem Grenzsteuersatz von 42 Prozent belastet werden. Genau genommen gilt dies für Singles für jeden Euro oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von 57.000 Euro. Das zweite Ziel ist, den Solidaritätszuschlag auch für höhere Einkommensgruppen abzuschaffen. Dabei geht es nicht darum, Steuerzahler mit höheren Einkommen zu schonen. Der Grund ist vielmehr, dass das Bundesverfassungsgericht den vor 30 Jahren eingeführten Solidaritätszuschlag früher oder später ohnehin seine Daseinsberechtigung absprechen könnte. Deshalb soll der Zuschlag in den Einkommensteuertarif integriert werden.

Von der SPD gibt es aktuell einen Vorschlag, in dem konkrete Prozentzahlen und Einkommensgrenzen stehen, nämlich vom Seeheimer Kreis, einer Gruppe „pragmatischer SPD-Politiker“, wie Kanzlerkandidat Scholz sie nennt, was eine gewisse Sympathie erkennen lässt. Demnach soll der derzeitige Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Singles erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 statt 57.000 Euro greifen. Bei Paaren ist es das Doppelte. Stichwort: Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen. Ab einem Einkommen von 125.000 Euro soll der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent steigen. Auf Einkommen oberhalb von 250.000 Euro will der Seeheimer Kreis den Steuersatz sogar auf 49 Prozent anheben. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent fällt erst für jeden zusätzlichen Euro ab 270.000 Euro an.

In den Reihen von CDU und CSU kursiert ein Papier der beiden Abgeordneten Fritz Güntzler (CDU) und Sebastian Brehm (CSU). Sie wollen zur Entlastung der unteren Einkommen die erste Tarifgrenze anheben und den 42-Prozent-Spitzensteuersatz erst bei 80.000 statt 57.000 Euro wirken lassen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro sollen es 44 Prozent sein, ab 250.000 Euro 47 Prozent.

Experten rechnen nach

Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, hat nachgerechnet, welche Folgen die beiden Vorschläge aus den Reihen der großen Koalition auf die Einnahmen des Staates hätten: „Das Seeheimer Modell kostet zunächst einmal 20,5 Milliarden Euro im Jahr“, sagt Hinzu kämen rund 2,5 Milliarden Euro geringere Abgeltungs- und Körperschaftssteuer – fällt der Soli komplett weg, wird er auch auf diese Steuerarten nicht mehr erhoben. Bedenken müsse man zudem, dass, wenn den Menschen mehr von ihrem Einkommen bleibe, sie mehr Geld ausgeben könnten, wodurch die Mehrwertsteuereinnahmen des Staates steigen. Hier setzt Bach zusätzlich Einnahmen von bis zu vier Milliarden Euro im Jahr an. Unter dem Strich bliebe eine jährliche Entlastung des Steuerzahlers oder Belastung der Haushaltskasse von knapp 20 Milliarden Euro bei dem Modell der Seeheimer.

Auf eine jährliche Entlastung in Höhe von „mehr als 15 Milliarden“ kommt auch Tobias Hentze, Steuerexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), der sich das Modell der SPD-Politiker ebenfalls angeschaut hat. Eine deutlich größere Veränderung brächte der Vorschlag von Güntzler/Brehm aus dem Unions-Lager. Bach schätzt die Entlastung bei diesem Modell auf bis zu 45 Milliarden Euro plus wiederum die 2,5 Milliarden Euro wegfallende Abgeltungs- und Körperschaftssteuer. Sogar auf 50 Milliarden Euro kommt hier Hentze. Der Steuerexperte des IW hat sich auch angeschaut, ab welchem zu versteuernden Einkommen der einzelne Bürger entlastet oder belastet wird. Demnach bliebe bei dem Modell des Seeheimer-Kreises bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 150.000 Euro in jedem Fall mehr vom Bruttogehalt übrig. Bei dem Vorstoß aus dem CDU/CSU-Lager hätten laut Hentze alle Einkommensbezieher mindestens bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro künftig mehr Netto vom Brutto. Das klingt danach, dass so gut wie jeder profitieren würde. Hentze gibt allerdings zu bedenken, dass den Spitzensteuersatz nicht nur gut verdienende Arbeitnehmer, sondern auch Personengesellschaften, also Unternehmer, zahlen. Sie würden bei einer zu starken Anhebung des Spitzensteuersatzes gegenüber Kapitalgesellschaften schlechter gestellt.

Als weitgehend aufkommensneutral wird von den Steuerexperten Bach und Hentze ein Modell der grünen Landesfinanzminister von Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein angesehen. Als Ausgleich für den komplett wegfallenden Soli soll der Spitzensteuersatz von derzeit 42 auf 48 Prozent erhöht werden, allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150.000 Euro für Einzelpersonen. Untere und mittlere Einkommen sollen lediglich von einer Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1000 auf 1500 Euro profitieren.

Quelle

DIE WELT

November 2020


8 Min. Lesedauer
vor 2 Jahren veröffentlicht

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Bundestagswahlkampf mit Streitpotenzial

Auch die FDP hat ein Modell vorgelegt, mit dem sie in den Wahlkampf gehen will. Nach Parteiangaben soll die geplante schrittweise Abschaffung des sogenannten Mittelstandsbauchs in der Einkommenstarifkurve über drei Jahre Steuerzahler im ersten Jahr um 16 Milliarden Euro entlasten. Zudem soll der Spitzensteuersatz erst ab 70.000 Euro greifen. Entlastungswirkung pro Jahr: neun Milliarden Euro. Hinzu kommen zehn Milliarden Euro Entlastung durch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das macht summa summarum 35 Milliarden Euro.

Die Berechnungen bergen eine Menge Streitpotenzial für den Bundestagswahlkampf. Zumal die Krise die Ausgangslage verändert hat. Statt üppig gefüllter Kassen klaffen in der Finanzplanung für die nächste Legislaturperiode Milliardenlücken. Entlasten oder belasten, wen und wie stark? Das ist die Frage, auf die alle Parteien eine Antwort finden wollen. Dafür kann die Tarifkurve über die Einkommensgruppen hinweg flacher oder steiler gelegt und neue Prozentstufen eingebaut werden. Dabei ist zu beachten, dass auch Hocheinkommensbezieher einen Niedriglohnbereich haben. Auch sie profitieren von höheren Freibeträgen oder niedrigen Grenzsteuersätzen auf den unteren Teil ihres Einkommens. Das bedeutet, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes nicht zwangsläufig eine Mehrbelastung bedeutet. Es muss schon ein erklecklicher Teil des Einkommens mit dem Spitzensteuersatz belastet werden.

DIW-Steuerexperte Bach verdeutlicht dies mit einer Beispielrechnung: Um die mittleren Einkommensgruppen zu entlasten, den Soli vollständig zu integrieren und trotzdem Einnahmeausfälle für den Staat zu vermeiden, müsste der Spitzensteuersatz in der Einzelveranlagung ab einem zu versteuernden Einkommen von 78.100 Euro auf 51 Prozent steigen, der Reichensteuersatz sogar auf 56 Prozent. Dabei würden Steuerpflichtige bis 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen entlastet, die darüber belastet.

BANSBACH kommentiert

Nahezu alle politischen Parteien schließen eine Anhebung der Spitzensteuersätze nicht aus oder fordern sie aktiv, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auszugleichen. In diesem Zusammenhang sprechen viele Protagonisten davon, auch die sogenannte kalte Progression abzubauen. Im Jahr 2013 wurde bereits ein Anlauf unternommen, die Gesetzesvorlage scheiterte jedoch im Bundesrat aus Gründen der nicht vertretbaren Mehrbelastung des Bundeshaushalts (Gesetz zum Abbau der „kalten Progression“ vom 20. Februar 2013).

Aber was versteht man unter der kalten Progression?

Der Begriff der Enteignung durch die kalte Progression ist seit Jahrzehnten immer wieder Thema in den Medien. Hierbei handelt es ich um den Effekt des Steuertarifs, der im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Die Steuer wird nicht linear mit einem festen Prozentsatz berechnet, sondern mit einem Prozentsatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Derzeit bleibt ein Einkommen von 9.408,- € je Steuerpflichtigen steuerfrei. Übersteigende Einkommen bis zur Höhe von 52.052,- € werden mit einem steigenden Steuersatz von 14% bis 42% besteuert.

An einem kleinen Beispiel erläutert:

Betrachtet man beispielsweise die Jahre 2009 und 2013 im Vergleich, so entspricht die Kaufkraft eines Einkommens im Jahr 2009 in Höhe von 24.000,- € der eines Einkommens von 25.469,- € im Jahr 2013 bei einer Inflation von 2% p.a.. Obwohl im Beispielsfall das Einkommen nur aufgrund der Inflation angepasst ist und keine zusätzliche Kaufkraft vorliegt, steigt der Durchschnittssteuersatz von 19,8% auf 21,3%. Dies ist die Auswirkung der sogenannten Kalten Progression und bedeutet konkret in dem Beispielsfall, dass das Realeinkommen durch den Steuertarif um 1,5% gesunken ist trotz Einkommenssteigerung.

Die in dem Beitrag genannten Steuerentlastungen der Bürger sollen nun durch eine Änderung des Steuertarifs erreicht werden, indem höhere Steuersätze erst ab einem höheren Einkommen als bisher greifen sollen. Zur Kompensation endet aber die Steuerbelastung nicht – wie bisher – bei 42%, sondern sogenannte „Besserverdiener“ (die jeweils anders definiert werden) sollen auf bis zu 58% steigen.

Hat die Progression des Steuertarifs auch weitergehende Effekte?

Der Tarif hat besondere Bedeutung z.B. bei Einkünften, die unter den Progressionsvorbehalt fallen wie z.B. bestimmte ausländische Einkünfte, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Diese Einkünfte werden zur Bemessung des Steuersatzes in die Berechnung einbezogen. Aber auch auf die Besteuerung von besonders begünstigten Einkünften wie z.B. Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen hat die Progression erheblichen Einfluss. Durch eine geplante Gestaltung der übrigen Einkünfte kann hier durchaus eine erhebliche Steuerminimierung erreicht werden. Wenn Sie den kommenden Jahren außergewöhnliche Einnahmen erwarten, sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen gern Möglichkeiten der Steueroptimierung auf.

Jan Bredereck

Steuerberater

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