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  • von Christina Anastassiou
  • 6 Min. Lesedauer

Die grüne Innovation

Mit einem Kommentar von

Simon Hart

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Direkt zum kommentar

Die grüne Innovation

Nachhaltige Finanzierungen sind inzwischen mehr als nur ein Trend. Für Mittelständler und Banken wird das zur Herausforderung

Über das Thema Kreislaufwirtschaft könnte Holger Sasse stundenlang sprechen. Der Geschäftsführer des Holzwerkstoff-Herstellers NOVO-TECH in Aschersleben hat seine Werkstoffe 2020 nach der Philosophie „Cradle-to-Cradle®, zertifizieren lassen, was „von der Wiege zur Wiege“ bedeutet. Ziel ist es, gesunde Produkte in immer wiederkehrende stoffliche Kreisläufe zu bringen.

Derzeit ist der Mittelständler mit über 170 Mitarbeitern dabei, ein zweites Werk aufzubauen, in dem alte Holzwerkstoff-Produkte zu 100 Prozent für die Herstellung neuer Artikel mit gleichbleibender Qualität wiederverwertet werden, also Kreislaufwirtschaft betrieben werden soll. Die Aufbearbeitungsanlage der im Bau befindlichen „NOVO-TECH Circular“ soll Mitte 2022 in Betrieb gehen. Geplant ist, die eigenen Terrassen, Fassaden- und Sichtschutzelemente am Ende ihres Lebenszyklus einzusammeln und in das neue Werk zu bringen. Dort soll der alte Holzwerkstoff für die Produktion aufbereitet und in neue Terrassen und Co. umgewandelt werden.

Das ist nicht alles: In dem neuen Werk mit der geplanten Umwandlungskapazität von 43.500 Tonnen jährlich soll der GFK-Recyclingwerkstoff aus Windkraft-Rotorblättern anteilig zur Produktion von Terrassendielen genutzt werden.

„Das ist eine Sprunginnovation, die pro Jahr 200.000 Tonnen CO2-Äquavalente einsparen soll“,

sagt Sasse. Diese Maßeinheit vereinheitlicht die Klimawirkung anderer Treibhausgase als Kohlendioxid (CO2).

Die Gesamtfinanzierung beträgt laut Sasse „im ersten Schritt“ 30 Millionen Euro. Klimaschutzmaßnahmen und Standort zur Errichtung neuer energieeffizienter Produktionshallen und Gebäude im Gesamtwert von acht Millionen Euro fördern Bundesrepublik und Land Sachsen-Anhalt anteilig mit 3,4 Millionen Euro. Ergänzend zu Eigenmitteln vom Unternehmen stehen die Hausbanken Commerzbank und LBBW mit Krediten zur Verfügung. 22 Millionen Euro entfallen auf Maschinen und Anlagen. Das Förderantragsverfahren läuft noch.

Der Mittelständler ist kein Einzelfall. Grüne oder nachhaltige Finanzierungen, neudeutsch genannt Green Finance, „sind in Deutschland auf dem Vormarsch“, sagt Thomas Dorbert, Partner bei der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft KPMG. Schließlich forderten Investoren, Banken und andere Marktteilnehmer zunehmend, dass Unternehmen die ESG-Kriterien – die Abkürzung steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – auch in ihrer Finanzierung berücksichtigen.

Den Trend zu Finanzierungsinstrumenten, die ökologische oder soziale Kriterien erfüllen, belegen folgende Marktdaten von KPMG. So wurden in den ersten neun Monaten 2020 in Westeuropa 97 grüne und an ESG-Kriterien geknüpfte Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 47,3 Milliarden Euro gegeben. Dazu kamen 438 grüne, soziale und nachhaltige Anleihen im Wert von 166 Milliarden Euro. Das entspreche einem „bemerkenswert hohen Wachstum des Gesamtvolumens von 272 beziehungsweise 152 Prozent“ über den Zeitraum von September 2016 bis September 2020.

Allein in den vergangenen zwei Jahren hat sich das Volumen der Green-Finance-Transaktionen in Westeuropa Dorbert zufolge „mehr als verzehnfacht.“ Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, denn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien darin gar nicht enthalten. Und sie werde weiter steigen, „denn es gibt inzwischen gewisse harte Vorteile in puncto Liquidität und Kreditkosten.“ Vor zwei Jahren habe es zwar auch schon grüne Finanzierungen gegeben, aber das „war eher eine moralische Kiste“, sagt der Finanzierungsexperte.

Den „Pferdefuß an der Geschichte“ sieht Dorbert indes darin, dass die „Kriterien, was grün oder ESG ist, noch nicht hundertprozentig definiert sind.“ Die Politik versuche derzeit, auch auf EU-Ebene ein einheitliches Regelwerk ins Leben zu rufen, doch „manche ESG-Kriterien können sich auch widersprechen.“ So trage zum Beispiel Elektromobilität dazu bei, dass die Luft sauberer werde. Doch was bedeute das für die Arbeitsbedingungen der Menschen, die Lithium schürfen, den Rohstoff für die Elektromobilität?

Unabhängig von den ökologischen und sozialen Kriterien betrachtet, sind die Green-Finance-Produkte für Mittelständler Dorbert zufolge „dieselben wie sonst auch.“ Und das bedeutet: Öffentliche Förderdarlehen, Kredite, Schuldscheindarlehen „ab einem Bedarf von fünf bis zehn Millionen Euro“ und Anleihen, sofern ein Unternehmen ab 30 bis 50 Millionen Euro benötigt.

Ein Blick auf zwei Geschäftsbanken: Die Commerzbank hat im September Eckpunkte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie bekannt gegeben. Unter anderem soll das nachhaltige Geschäftsvolumen bis 2025 auf 300 Milliarden Euro verdreifacht werden. Christine Rademacher betont, Mittelständler müssten sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen.

„Die Formulierung einer klaren Nachhaltigkeitsstrategie wird bei uns künftig eine zunehmend wichtige Rolle in der Kreditvergabe spielen.“

Das sagt die Leiterin strukturierte Finanzierungen bei der Commerzbank.

Noch gebe keine Definition für die ESG-Kriterien, auch für das Kreditionstitut selbst noch nicht, und wenn Rademacher mittelständische Kunden fragt, an welchen Kennzahlen sie Nachhaltigkeit festmachen, blickt sie „oft in fragende Gesichter.“ Der Expertin zufolge müssen die Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zunächst „übersetzt werden für den Mittelstand.“

Die Hypovereinsbank (HVB) hat „vor über zwei Jahren“ angefangen, das Thema nachhaltige Finanzierung „bankweit systematisch anzugehen“, sagt Andreas Wagner, Leiter Sonderfinanzierungen und verantwortlich für Sustainable Finance. Ein entsprechendes Beratungsteam betreut große Mittelständler und internationale Konzerne. Mittelständler können das „HVB ESG-Branchenbarometer“ für laut Wagner „19 Branchen“ nutzen, um zu klären, wo sie in puncto Nachhaltigkeit stehen und was zuerst zu tun sei.

Seit Juni bietet die HVB einen ESG-gebundenen Kontokorrentkredit an. Unternehmen können hier ihre Zinsen senken, wenn sie ihr Geschäftsmodell in puncto Nachhaltigkeit verbessern. Bedingung: Der Kunde muss bei Vertragsabschluss ein Nachhaltigkeitsrating einer externen ESG-Ratingagentur haben und dieses jährlich aktualisieren lassen. Wagner schweigt über Volumina, aber „wir haben erste Abschlüsse und sehen großes Interesse im Mittelstand.“

Rademacher von der Commerzbank rät KMU, Fördermittel der KfW Bankengruppe und der Landesförderinstitute für grüne Investitionen zu nutzen. Eine andere Spielart sei eine „klassische Finanzierung, angereichert mit einem qualitativen Nachhaltigkeits-Faktor.“ Für größere Mittelständler kämen unter anderem Konsortialfinanzierungen in Frage, die gemeinsam mit mindestens einer weiteren Bank ausgegeben werden. Der Clou daran: Die Konditionen sollen sich an einer externen ESG-Bewertung oder an entsprechenden Kriterien wie etwa CO2-Emissionen orientieren.

Daniel Kellermann zufolge sind grüne Finanzierungen derzeit „en vogue und institutionelle Anleger aufgesprungen.“ Also rät der Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Greenvalue in Schwaig Mittelständlern, bei der Planung entsprechender Projekte „auf die Tube zu drücken und Marktchancen zu nutzen, die sich aus der aktuellen Politik ergeben.

Quelle

DIE WELT

November 2021


6 Min. Lesedauer
vor 1 Jahr veröffentlicht

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BANSBACH kommentiert

Der Bilanzierung nachhaltiger bzw. grüner Finanzierungen, die die ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) berücksichtigen, wurde bislang wenig Beachtung geschenkt. Derzeit gibt es weder in den International Financial Reporting Standards (IFRS) noch im Handelsrecht Vorschriften, welche sich speziell mit der Bilanzierung dieser Art von Finanzinstrumenten auseinandersetzen. Die Besonderheit besteht darin, dass die Variabilität des Zinssatzes in Abhängigkeit von der Entwicklung von einem oder mehreren ESG-Faktoren vorgesehen ist. Bei finanziellen Vermögenswerten dieser Art mit einer Variabilität der Zahlungsströme aufgrund von Nachhaltigkeitsfaktoren steht für Investoren vor allem die Würdigung der Zahlungsstrombedingung im Rahmen der Klassifizierung nach IFRS 9 im Fokus, weil damit insbesondere über eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten entschieden wird. Emittenten stehen vor der Herausforderung, auf der Passivseite ihrer Bilanz eine Analyse „grüner“ finanzieller Verbindlichkeiten auf vorhandene eingebettete und abspaltungspflichtige Derivate vorzunehmen. Bei der Verabschiedung von IFRS 9 im Jahr 2014 waren diese „grünen“ Finanzierungsinstrumente kaum auf dem Markt und fanden daher keine Berücksichtigung.

Die handelsrechtlichen Vorschriften fordern keine gesonderten Angaben für „grüne“ Finanzierungen im Anhang, sodass die allgemeinen Regelungen anzuwenden sind. Neben den Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente enthalten die §§ 285 Nr. 18, 19 und 20 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 10, 11 und 12 HGB Angabepflichten für bestimmte Finanzinstrumente, die in Abhängigkeit von der Gestaltung im Einzelfall bei „grünen“ Finanzierungen einschlägig sein können. Im Lagebericht sind „grüne“ Finanzierungen ebenfalls gemäß den allgemeinen Regelungen zu berücksichtigen.

Die Ausgestaltungen „grüner“ Finanzierungen entwickeln sich ständig weiter und die Varianten werden vielfältiger. Sollten Sie als Emittent oder Investierender mit dieser Thematik befasst sein, prüfen wir gerne für Sie vor dem Kauf bzw. der Ausgabe grüner Finanzierungen die bilanziellen Konsequenzen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Simon Hart

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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