Laptops und Bahntickets: Diese Werbungskosten können von der Steuer abgesetzt werden

Mit einem Kommentar von

Manuel Trautmann

Steuerberater

Das sind Werbungskosten

Werbungskosten sind alle vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten, die durch die Ausübung des Berufs entstanden sind. Der Arbeitnehmer kann die Ausgaben in der Steuererklärung in der Anlage N angeben und dadurch seine zu versteuernden Einnahmen verringern. Damit ein Arbeitnehmer allerdings den neuen Arbeitslaptop oder die benötigte Fachliteratur wirksam von der Steuer absetzen kann, muss er im Jahr insgesamt mehr als 1.230 Euro Werbungskosten bezahlt haben, da es eine sogenannte Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro gibt. Das Finanzamt verrechnet diese Pauschale automatisch mit dem zu versteuernden Betrag und verringert diese folglich. Möchte ein Arbeitnehmer seine Steuerlast mithilfe von Werbungskosten weiter senken, muss er Werbungskosten haben, die über diesen Pauschalbetrag hinausgehen.

Arbeitsmittel und der Arbeitsweg – das kann abgesetzt werden

Die Liste der absetzbaren Werbungskosten ist lang. Zu den Werbungskosten zählen zuallererst Arbeitsmittel wie ein PC oder Laptop, Fachliteratur, die Aktentasche, Werkzeuge oder die Berufsbekleidung. Außerdem kann sich der Arbeitnehmer den Arbeitsweg anrechnen lassen, pro gefahrenen Meter gibt es einen Pauschalbetrag, die sogenannte Entfernungspauschale. Diese liegt bei 30 Cent pro gefahrenen Kilometer Arbeitsweg. Auch Tickets des öffentlichen Nahverkehrs lassen sich einreichen. Wer zwecks der Arbeit täglich weite Wege mit der Bahn zurücklegt, kann sich alternativ seine Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten anrechnen und absetzen lassen – welche Variante sich letztendlich mehr rentiert, die Entfernungspauschale oder die Bahncard, muss jeder für sich individuell kalkulieren.

Telefongespräche vom eigenen Mobiltelefon können ebenfalls als Werbungskosten angegeben werden, sofern der Arbeitnehmer nicht dafür aufkommt. Monatlich können maximal 20 Euro für berufliche Telefonate abgesetzt werden.

Wie sich Homeoffice, Dienstreisen und Fortbildungen absetzen lassen

Die Arbeit im Homeoffice kann zwar nicht direkt abgesetzt werden, allerdings zählen alle Investitionen, wie ein eigens für das Homeoffice eingerichtetes Arbeitszimmer als Werbungskosten. Die Bedingung für das Absetzen eines Arbeitszimmers ist, dass das Zimmer tatsächlich zu 90 Prozent nur für die Arbeit genutzt wird. Ist dieses Kriterium erfüllt, lassen sich alle anfallenden Kosten für diesen Raum wie Strom oder die anteilige Miete als Werbungskosten deklarieren und absetzen.

Die durch Dienstreisen entstandenen Aufwendungen sollten ebenfalls notiert und die dazugehörigen Belege aufbewahrt werden. Denn alle arbeitsbedingten Reisen und Fahrten zu Seminare oder Messen können als Werbungskosten angerechnet werden. Die Dienstreise oder der Messebesuch wird dazu in vier Kostenkategorien aufgeteilt: Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Der Besuch von berufsbedingten Fort- und Weiterbildungen kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, ferner können Arbeitnehmer auch Weiterbildungen für einen zukünftigen Beruf geltend machen. Seminare, Tagungen, die Verpflegung und Fahrtkosten können in der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten angegeben werden.

Der Umzug zum neuen Arbeitsplatz

Wer nachweislich aufgrund seines Jobs in einen anderen Stadtteil oder in eine andere Stadt umzieht, kann die Umzugskosten als Werbungskosten deklarieren. Allerdings muss belegt werden können, dass der Umzug beruflich bedingt war.

BANSBACH kommentiert

Herzlich willkommen auf unserem Heimrasen. Wo sich viele der von uns veröffentlichten Beiträge und die dazugehörigen Kommentare um „steuerfreie“ Themen drehen, sprechen wir heute über etwas, das ganz genau unserer Expertise entspricht. Wir möchten zu den im Artikel angesprochenen möglichen Werbungskosten noch ein paar weitere Tipps geben.

Fahrtkosten
Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es für längere Arbeitswege mehr Geld: ab dem 21. gefahrenem Kilometer können 0,38 Euro pro Kilometer abgesetzt werden.

Arbeitsmittel
Zur Definition: Als Arbeitsmittel gelten alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei ihrer Arbeit genutzt werden. Dazu können auch Gegenstände gehören, die zuvor rein privat genutzt wurden (der Wechsel von der privaten zur beruflichen Nutzung sollte beleghaft dokumentiert werden). Um die Liste der Arbeitsmittel etwas konkreter zu gestalten: Telefon, Computer und Computerzubehör (z. B. Tastatur, Headset), die Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers (z. B. Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regal, Lampe, sogar der Papierkorb), Fachliteratur, Berufsbekleidung (dazu gehört typische Schutzkleidung wie „Arbeitshosen“ aber auch Kleidung, die zu den Eigenarten des Berufs gehört wie „Kittel“) und sogar Geräte, die eher antiquiert wirken, wie Fax und Anrufbeantworter, gehören dazu.

Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer muss ein eigener Raum sein, der durch eine Tür von anderen Wohnräumen getrennt ist und darf kein Durchgangszimmer sein. Es darf nur zu 10 % privat genutzt werden. Gewisse Kosten können am Arbeitszimmer können nur anteilig abgesetzt werden: Dazu gehören z. B. Energiekosten, Miete, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren. Das Verhältnis der Größe des Arbeitszimmers zum Rest der Wohnung in Prozent bestimmt die Höhe des Anteils (bei einer 100 qm Wohnung mit 20 qm Arbeitszimmer wären es 20 %). Vollständig abgesetzt werden kann die komplette Einrichtung, aber auch Renovierungs- und Reparaturkosten am und im Arbeitszimmer. Damit diese Kosten in voller Höhe abziehbar sind, muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann die entfristete Homeoffice-Pauschale nutzen. Es können dabei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Dienstreisen
Als Dienstreisen zählen beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten, außerhalb der eigentlichen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Es gilt: Dienstreisen und ihre Kosten sollten unbedingt dokumentiert werden. Das Finanzamt kann nämlich verlangen, dass die Dienstreise nachgewiesen werden muss. Dabei hilft ein Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen und dazugehöriger Schriftverkehr sowie Teilnahmebestätigungen.

Umzug
Bei einem beruflich motivierten Umzug können ebenfalls einige Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Transportkosten gelten Kosten für Umzugsunternehmen in voller Höhe, aber auch die Aufwendungen für beispielsweise Halteverbotsschilder. Als Reisekosten kann am Umzugstag die Dienstreisepauschale von 30 Cent pro Kilometer neben Verpflegungspauschbeträgen geltend gemacht werden. Ebenfalls können doppelte Mietzahlungen und Nebenkosten abgesetzt werden, wenn bereits in der neuen Wohnung gelebt wird sowie ein umzugsbedingter Nachhilfeunterricht beim Schulwechsel von Kindern.

Und, und, und
Über Werbungskosten können Steuerzahler einige über das Steuerjahr getätigte Ausgaben effektiv wieder ausgleichen. Die im Artikel und diesem Kommentar dargestellten Stellschrauben bilden allerdings nur einen Teil Möglichkeiten ab.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie Ihre jährliche Steuerlast optimieren können, kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

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