Wann kommen Kinder für ihre Eltern auf?

Mit einem Kommentar von

Dr. Michael Haug

Steuerberater

Pflegebedürftigkeit im Alter

Vielen Senioren fällt die eigenständige Bewältigung des Alltags mit zunehmendem Alter immer schwerer – sie werden pflegebedürftig. Deswegen treffen Eltern häufig Vorkehrungen, wie beispielsweise den Verkauf des Eigenheims, mit welchen sie den Umzug in altersgerechte Wohneinrichtungen finanzieren und somit selbst für einen reibungslosen Übergang in einen finanziell abgesicherten Lebensabend sorgen. Decken Pflegeversicherungen, Rente sowie Vermögen, die hohen Kosten für diesen jedoch nicht ab, sind häufig Angehörige gefragt – so die Verbraucherzentrale.

Wer muss für die Kosten aufkommen?

Zwar übernehmen Kinder die Verantwortung für die Kosten der Pflege ihrer Eltern oft freiwillig – die Unterhaltsfrage wird dennoch häufig durch das Sozialamt geklärt. Ein Gesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, legt fest, wann Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen. Mit dem 1. Januar 2020 wurde entschieden, dass Kinder, deren Jahresbruttoeinkommen die 100.000-Euro-Grenze überschreitet, für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen – so die Verbraucherzentrale. Das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt somit, wer die Kosten für die Pflege trägt.

Kinder pflegebedürftiger Eltern können also durch den zuständigen Sozialhilfeträger dazu aufgefordert werden, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen.

Wer kann in die Verantwortung genommen werden?

Zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden können laut Verbraucherzentrale lediglich die Kinder – Enkelkinder, Geschwister, Cousinen, Onkel und Tanten können nicht hinzugezogen werden, wenn es um das Aufkommen für Pflegekosten geht.

Bei Ehegatten verhält es folgendermaßen: Zahlen diese sich untereinander Unterhalt, gilt die 100.000-Euro-Regelung nicht. Bleibt ein Ehepartner zuhause wohnen, während der andere in ein Pflegeheim zieht, muss sich der zuhause bleibende Partner an den Kosten für die Unterbringung im Heim beteiligen.

Das Sozialamt tritt erst dann ein, wenn weder Vermögen noch Einkommen der Kinder oder des Ehepartners ausreichen.

Ausnahme

Eltern, die sich sogenannter „erheblicher Verfehlungen“ gegen das Kind schuldig gemacht haben, wird der Anspruch auf Elternunterhalt laut Verbraucherzentrale aberkannt. Haben Eltern ihre Kinder beispielsweise in Zeiten, in welchen sie für das Kind verantwortlich waren, misshandelt oder grob vernachlässigt, müssen Kinder in der Regel keine Kosten für die Pflege übernehmen. Achtung: Kontaktabbruch reicht häufig nicht als Grund aus, den Elternunterhalt zu verweigern.

BANSBACH kommentiert

Von den 21 Millionen Rentnern und 1,4 Millionen Pensionären in Deutschland sind etwa 5,7 Millionen pflegebedürftig. Von diesen wird laut Statistischem Bundesamt wiederum rund ein Fünftel vollstationär in Pflegeheimen versorgt. Ein erheblicher Teil dieser Pflegebedürftigen wird finanziell durch das Sozialamt unterstützt, weil eigene Mittel und die der Angehörigen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Der Staat rechnet in Zukunft sogar mit steigenden Fallzahlen: Prognosen sagen voraus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2055 schon bei knapp 6,8 Millionen liegen wird.

Wie bereits im Beitrag erwähnt, steuerte der Gesetzgeber 2020 dieser Entwicklung mit einer Richtlinie entgegen, die Kinder Pflegebedürftiger ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell in die Pflicht nimmt.

In Deutschland verdienen etwa 7,5 Prozent der einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen jährlich 100.000 Euro oder mehr. Das entspricht ungefähr drei Millionen Menschen. Berücksichtigt man, dass nicht jeder dieser drei Millionen Personen pflegebedürftige Eltern im Heim hat, ist klar, dass Sozialämter weiterhin auf Millionenbeiträgen sitzen bleiben, die sie auszahlen müssen. Immerhin belaufen sich die durchschnittlichen Pflegekosten in einem Pflegeheim in Deutschland auf etwa 2.610 Euro pro Monat und Kopf.

Konkret wird betroffenen Personen Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ gewährt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel der Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Diese Unterstützung deckt oft die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die 100.000-Euro-Grenze für Erwerbstätige mit künftigen Gesetzesnovellen unterschreitet, um die Pflegefinanzierung zu gewährleisten. Dagegen ist jetzt schon klar, dass Löhne und Gehälter künftiger Rentengenerationen heute schon stabilisiert, wenn nicht gesteigert werden müssen, um einen finanziell abgesicherten Lebensabend zu gewährleisten. Im öffentlichen Diskurs war daher aus diesem Grund auch jüngst die Rede von der Abschaffung der Minijobs, die sich als Arbeitsmarktinstrument definitiv rentenmindernd auswirken.

Wie hoch der Druck ist, insbesondere bei Frauen finanzpolitische Anpassungen vorzunehmen, zeigt ein Blick in die aktuellste Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2023. Im Mittel lagen die Durchschnittsbruttorenten für Frauen bei 35 Versicherungsjahren zwischen 1.333 Euro (Niedersachsen) und 1.608 Euro (Ost-Berlin). Netto sind es noch weniger Bezüge, die also nicht ausreichen, um durchschnittliche Pflegeheimkosten von 2.610 Euro zu begleichen.

Umso wichtiger ist es für Senioren und Angehörige, sich über Steuerbegünstigungen zu informieren. Denn schon jetzt ermöglicht der Gesetzgeber Angehörigen – also Kindern pflegebedürftiger Eltern – ihre Aufwendungen für die Pflege steuerlich bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Wir von BANSBACH informieren Sie gern über Ihre steuerlichen Möglichkeiten.

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zur Beantwortung meiner Nachricht erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.
    Vielen Dank für Ihre Nachricht.Ihre Anfrage ist soeben bei uns eingegangen.
    Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
    Zurück zur Übersicht