Wenn es dem Nachbar missfällt

Mit einem Kommentar von

Marco Pflum

Rechtsanwalt

Ob Lärm, ein kaputter Zaun oder die Kaution – Konflikte rund ums Wohnen sind keine Seltenheit. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung kann helfen, einen Streit auch finanziell zu überstehen.

Ein guter Nachbar ist jemand, der dir über den Gartenzaun zulächelt, aber nicht herüberklettert.“ Weise Worte, die dem Schriftsteller Arthur Bär zugeschrieben werden. Wohl dem, der ausschließlich gute Nachbarn hat. Für alle anderen gilt: Man kann sich die Menschen von nebenan nicht aussuchen und muss sich bestmöglich mit ihnen arrangieren. Nicht immer gelingt das. Streit um Lärmbelästigung, den kaputten Zaun oder umsturzgefährdete Bäume können eskalieren.

Und auch Mieter und Vermieter können schnell in Streit geraten über Nebenkostenabrechnungen, Mietkautionen, Eigenbedarfskündigungen oder ausbleibende Mietzahlungen. In jedem Fall ist es gut, dann einer möglichen juristischen Auseinandersetzung dank einer Rechtsschutzpolice gelassen entgegensehen zu können.

Die Versicherung, die in solch einem Fall vor ausufernden Kosten schützt, gehört seit jeher zum Angebot der großen Assekuranzen. „Kommt es zum Rechtsstreit, soll sie die Kosten für Ihre Rechtsverteidigung tragen“, erläutert die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Neben den Anwaltskosten zählen dazu auch die Verfahrenskosten, also etwa Gerichtsgebühren, die Kosten für Sachverständige oder Auslagen von Zeugen.“ Verliere der Versicherte vor Gericht, übernehme die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite.

Besonders sinnvoll kann ein entsprechender Schutz gerade mit Blick auf das Wohnen sein. Seien es Mieter, Vermieter oder selbst nutzende Eigentümer: Praktisch jeder kann in seiner entsprechenden Eigenschaft schnell und ungewollt in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unvermeidlich wird. Und der kann schnell ins Geld gehen, wenn ein Fall Rechtsberatung, Mediation, Gerichtsverhandlungen, Sachverständigengebühren und Anwaltshonorare einschließt.

Risiken kann der Mieterbund mit konkreten Zahlen belegen. Zwischen Mietvertragsparteien etwa kam es 2023 gut 182.000 Mal zu Gerichtsverfahren vor Amts- und Landgerichten. Laut der Rechtsschutzversicherung des Mieterbundes, DMB Rechtsschutz, entfielen 2024 gut 30 Prozent der geführten Prozesse auf Vertragsverletzungen. Dahinter liegen Streitfälle zu Mieterhöhungen (17,4 Prozent), zur Mietkaution (16,9 Prozent), zu den Betriebskosten (15,6 Prozent) und zum Eigenbedarf (7,2 Prozent).

Der Lobbyverband Haus und Grund, der die Interessen vor allem von privaten Vermietern vertritt, verweist zwar darauf, dass die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten über die Jahre hinweg relativ stabil geblieben sei und ein Großteil der privaten Vermieter in einer internen Umfrage angab, überhaupt keine entsprechenden Konflikte zu erleben. „Private Vermieter sind in der Regel an einem harmonischen Mietverhältnis interessiert“, so der Verband.

Dass das mittelfristig so bleiben wird, ist allerdings keinesfalls ausgemacht. Steigende Nebenkosten und allgemeine Inflation bringen immer mehr Mieter in finanzielle Schwierigkeiten. Andererseits haben vor allem Kleinvermieter mit in Teilen strengem Mieterschutz sowie gesetzlichen und energetischen Auflagen am Mietmarkt zu kämpfen. Das dürfte, neben der im langjährigen Vergleich noch immer massiven Zuwanderung vor allem in die Metropolen, die Verteilungskämpfe am Wohnungsmarkt weiter verschärfen.

Auch unter Nachbarn wird die Lunte zuweilen kürzer. „Konflikte zwischen Nachbarn, Eigentümern, Mietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen sich häufig auf die Mittags- und Nachtruhe, spielende Kinder, Haustiere oder Parkplätze. Fast immer geht es bei den Streitigkeiten um das eigene Zuhause, also den persönlichen Rückzugs- und Lebensbereich, weshalb die Konflikte schnell emotional werden und zermürbend sein können“, berichtet der Mediator Frank Hartung aus seiner Praxis.

Wie bei allen Versicherungen muss abgewogen werden, für wie wahrscheinlich man das Eintreten eines entsprechenden Streitfalls hält – und ob die Prämien für die Police möglicherweise gut investiertes Geld sind. Denn ein Schnäppchen ist die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht. Die meisten Assekuranzen bieten zunächst ein Basispaket „Privat, Verkehr, Beruf“ an. Dieses sichert die typischen Alltagssituationen ab, in die jeder kommen kann, beispielsweise als Verkehrsteilnehmer, im Berufsleben bei Kündigungen oder im Zusammenhang mit Online-Shopping. Ein „Baustein Wohnen“ kann dann in vielen Fällen dazugebucht werden – mit entsprechenden Zusatzkosten.

„Auch in dieser Versicherungssparte gibt es Beitragsunterschiede von weit über 100 Prozent. Die durchschnittlichen Kosten einer Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich liegen bei 300 bis 350 Euro jährlich“, sagt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „In Basistarifen sind vor allem häufig auftretende und kostspielige Streitigkeiten ausgeschlossen.“ Versicherungen könnten die daraus entstehenden Risiken nur schwer kalkulieren. Würden sie diese Fälle auch abdecken, wären die Prämien aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher.

Bei der ARAG gibt es einen eigenen „Immobilien-Rechtsschutz“, der für drei Nutzergruppen erhältlich ist: für Mieter, Eigentümer selbst genutzter Immobilien und Eigentümer vermieteter Immobilien. Der gewünschte Schutz lässt sich auf diese Weise exakt zuschneiden. Eigentümer selbst genutzter Immobilien etwa zahlen für den Basisschutz einer Wohneinheit (Übernahme der Anwalts- und Prozesskosten inklusive Straf-, Wohn- und Steuerrechtsschutz) monatlich 7,22 Euro. Die Premiumvariante, die etwa Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern sowie Bauherrenrechtsschutz einschließt, schlägt mit 13,30 Euro zu Buche.

Beim ADAC kostet die Variante „Verkehr, Privat und Wohnen“ monatlich 23,08 Euro. In der Premium-Variante, die etwa Kapitalanlagen und alle selbst genutzten Immobilien mitversichert, werden 28,15 Euro fällig. Will man bei der Allianz den Baustein Wohnen mit im Paket haben, muss man die „Komfort“-Variante wählen und zahlt dafür monatlich ab 25,80 Euro. Sparen kann sich die Versicherung unter Umständen, wer Mitglied im Deutschen Mieterbund ist – der bietet Rechtsschutz zum Thema Mieten im Rahmen der Mitgliedschaft an.

Letztlich aber müssen Interessierte genau wissen, wo sie für sich die größten Risiken sehen, und die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter daraufhin studieren, ob deren Leistungen und Konditionen die gewünschten Bereiche auch abdecken. Privatrechtsschutz etwa erfasst üblicherweise kleinere Streitigkeiten über Lärm oder Baumaßnahmen. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz schließt auch komplexere Immobilien-Themen mit ein, bei denen es beispielsweise um Wegbenutzungsrechte geht.

Die Prämien sind auch davon abhängig, welche Selbstbeteiligung man im Schadensfall leisten möchte – je größer das finanzielle Risiko, das man selbst zu tragen bereit ist, desto günstiger wird die Police.

Wichtig ist allerdings auch: Die Police gilt normalerweise nur für zukünftige unvorhergesehene Ereignisse. Wenn das penetrante Brummen der Wärmepumpe des Nachbarn also schon seit Längerem stört, sollte man nicht davon ausgehen, dass die Versicherung für diesen bereits laufenden Streit zahlt. Manche Anbieter legen eine Art Karenzzeit fest.

Der beste Schutz vor der Notwendigkeit von Rechtsschutz ist freilich der Versuch, es gar nicht erst zum Streit kommen zu lassen. Das gilt für Mieter und Vermieter wie für Eigentümer und Nachbarn. Das sachliche Gespräch suchen, die Fronten nicht verhärten, dem Kontrahenten einen Ausweg lassen oder eine professionelle Mediation einschalten – all das kann den Konflikt deutlich abkürzen. Und zahlreiche Kosten sparen.

BANSBACH kommentiert

Das Mietrecht verpflichtet Haus- und Wohnungsbewohner und -besitzer zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Dazu gehört beispielsweise auch, dass ein normales Alltagsleben toleriert werden muss (denke: spielende Kinder). Doch was darf der Nachbar darüber hinaus eigentlich – und was nicht?

Nachtruhe
In Deutschland gilt eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten sogar ganztägig einzuhalten. Allerdings kann es von Kommune zu Kommune Unterschiede bei den Ruhezeiten geben.

Lärmbelästigung
Ein Recht auf laute Feste gibt es nicht. Auch beim Feiern gelten die Ruhezeiten der Gemeinde. Kinder und Hunde dürfen übrigens laut sein – allerdings müssen sich Nachbarn auch hier (vor allem während der Ruhezeiten) nicht alles gefallen lassen. Die Zeiten für das Bohren oder Rasenmähen sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt (es darf von 7 Uhr bis 20 Uhr gebohrt und gemäht werden). Beim Waschen mit der Waschmaschine gibt es keine Ruhezeiten.

Geruchsbelästigung
Essensgeruch muss generell geduldet werden – unabhängig davon, was mit welchen Zutaten oder Gewürzen gekocht wird. Erst bei einer extremen Belastung durch Essensgeruch kann das beanstandet werden. Raucher hingegen müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um ihre Nachbarn vor Zigarettenrauch zu schützen.

Grillen
Ein häufiger Streitpunkt ist das Grillverhalten des Nachbarn. Mieter sollten hier die Hausordnung zurate ziehen, denn darin sind die Regelungen zum Grillen üblicherweise festgelegt. Gerichte sind sich bei Häufigkeit und Dauer des Grillens, die pro Jahr oder Saison erlaubt sind, nämlich uneins. Eigenheimbesitzer müssen auch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, wenn sie grillen wollen. Je nach Bundesland gibt es durch bestimmte Gesetze auch konkrete Einschränkungen zum Grillen für Eigenheimbesitzer.

Hecken, Bäume und Sträucher
Wer was wo und wie pflanzen darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Generell sind aber die Abstände, in denen zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf, geregelt – in einigen Fällen sogar nach Wuchsstärke und -höhe. Schneiden muss das Gewächs sein Besitzer. Auch können Nachbarn eine Unterlassung verlangen, wenn Äste von Bäumen oder Sträuchern über die Grundstücksgrenze wachsen. Allerdings muss dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Ist ein Baum im geregelten Abstand zu einer Grundstücksgrenze gepflanzt, muss der Besitzer das Laub des Baumes nicht vom Nachbargrundstück beseitigen. Übrigens: Selbst wenn der Ast eines Obstbaumes über die Grundstücksgrenze ragt, darf das Obst nicht gepflückt werden. Es besteht kein Anspruch darauf. Obst, das aufgrund seiner Reife auf das Nachbargrundstück gefallen ist, darf dort hingegen aufgehoben und verwendet werden.

Die meisten Nachbarschaftsverhältnisse sind auf Dauer angelegt – doch neben wem man schlussendlich wohnt, das lässt sich nur in den seltensten Fällen beeinflussen. Damit es überhaupt nicht zum Streit kommt, sollte das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. So können leicht gute Lösungen und faire Absprachen gefunden werden. Denn die Person auf der anderen Seite des Zauns muss nicht die gegnerische Partei in einem Rechtsstreit werden.

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