Staat beteiligt sich am Laptop
Der neue Computer für das Homeoffice ist seit Jahresanfang vollständig steuerlich absetzbar.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will mit Sofortabschreibungen in Milliardenhöhe deutschlandweit den Kauf von Computern und Softwareprogrammen fördern. “Die Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter soll bereits im ersten Jahr steuerlich vollständig berücksichtigt werden können”, sagte er zu dem Beschluss des Bundes und der Länder aus dieser Woche. Damit werde ein großer Steueranreiz gesetzt, jetzt in neue Technik zu investieren.
Profitieren sollen davon nicht nur Unternehmen, sondern alle Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Beschränkungen ihr Büro nach Hause verlegen mussten.
“Das sind gute Nachrichten auch für alle, die gerade im Homeoffice arbeiten”,
sagte Scholz. Er beziffert den finanziellen Impuls auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Die Digitalwirtschaft freut sich bereits. “Das ist eine wichtige Maßnahme, die sowohl Berufstätige entlastet als auch dem Absatz von Hard- und Software Auftrieb geben kann”, sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern, Unternehmensrecht und -finanzierung beim Digitalverband Bitkom. Die Geltendmachung von Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben werde vereinfacht. Sprich: Bei der Steuererklärung müssen die Ausgaben nicht mehr über mehrere Jahre verteilt werden.
Die Vereinfachung kommt zwar jetzt in der Corona-Pandemie, doch eigentlich handelt es sich dabei um einen unbearbeiteten Punkt aus dem Koalitionsvertrag 2018. Ob und inwiefern auch jeder dienstlich genutzte, aber selbst gekaufte Computer für die Arbeit im Homeoffice sofort abgeschrieben werden kann – und ob dies auch für Farbdrucker, Monitore und Smartphones gilt – , wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Das Finanzministerium wollte sich dazu bislang nicht eindeutig äußern.
Der Digitalverband Bitkom setzt auf einen breiten Ansatz.
“Die Regelung wird für alle Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen bringen, die Hard- und Software für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit benötigen”,
sagt Steuerexperte Kriesel. Er erinnert aber daran, dass die Neuregelung für Unternehmen nur dann voll wirksam ist, wenn sie dadurch erzielte Gewinne mindern können. Soweit Unternehmen Verluste machten, gebe es keine direkte steuerliche Entlastung.
Arbeitnehmer im Homeoffice haben schon heute die Möglichkeit, technische Ausrüstung, die sie für ihren Job brauchen, abzuschreiben. Dabei gibt es allerdings eine Grenze. Diese liegt bei einem Preis von 952 Euro und muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Rede ist von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Liegen die Anschaffungskosten höher, muss der Betrag auf drei Jahre verteilt werden. Beispielsweise können für einen Laptop, der 1500 Euro kostet, pro Jahr 500 Euro angesetzt werden. Wobei hier der genaue Kaufzeitpunkt entscheidend ist. “Im Jahr der Anschaffung gilt eine monatliche Abschreibung”, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Wer in der Jahresmitte kauft, kann lediglich sechs Zwölftel, also die Hälfte des Jahreswertes ansetzen – in dem Beispiel 250 Euro. Die anderen 250 Euro werden dann am Ende im vierten Jahr drangehängt.