Nachhaltig erfolgreich – ESG
Spätestens 2017 wurde es klar: Zukünftig werden Unternehmen nur schwer in der Lage sein, sich dem Thema Nachhaltigkeit zu entziehen.
Damals trat in Deutschland das Corporate Social Responsibility Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) als nationale Ausgestaltung der europäischen Non Financial Reporting Directive (NFRD) für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Kraft. Weitere Richtlinien und Verordnungen folgten (SFDR 2019, EU-TaxVO 2020, LkSG 2021).
Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission zusätzlich einen Entwurf für eine europaweit einheitliche und verbesserte Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vorgelegt. Für diese werden bis Mitte November 2022 die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) finalisiert und – wahrscheinlich Mitte – 2023 von der EU-Kommission verabschiedet. Die ESRS werden die Basis für die zukünftige Berichterstellung nach CSRD darstellen.
Ob die CSR-RUG und EU-TaxVO heute bzw. die CSRD für Ihr Unternehmen zukünftig verpflichtend anzuwenden ist, oder es für Ihr Unternehmen zunächst ein empfehlenswerter, jedoch freiwilliger Berichtsbestandteil bleibt, erläutern Ihnen unsere Experten gerne.