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  • Ihr Weg zur Überbrückungshilfe – Antragstellung für Überbrückungshilfe Phase 2 jetzt starten

Neues von BANSBACH

Ihr Weg zur Überbrückungshilfe – Antragstellung für Überbrückungshilfe Phase 2 jetzt starten

Die Antragstellung für Überbrückungshilfe Phase 2 (Monate September bis Dezember 2020) ist jetzt möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen wurden im Vergleich zur ersten Phase verbessert. Voraussetzung ist jetzt ein durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020 von mindestens 30% gegenüber 2019 oder mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten in diesem Zeitraum.

Erstattet werden jetzt bis zu 90% der Fixkosten im September bis Dezember 2020. Der maximale Förderbetrag beträgt EUR 50.000,00 pro Monat. Eine Deckelung für kleine Unternehmen gibt es nicht mehr.

IHR WEG ZUR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

Ihr Kontakt:
ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de

Sie möchten die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen? BANSBACH unterstützt Sie – kompetent und professionell. Als registrierter Steuerberater können wir die Anträge auf der Onlineplattform einreichen.

 

Mit BANSBACH in vier Schritten zur Überbrückungshilfe

 

CÜh Schritte

 

Unser Honorar variiert je nach Größe des Unternehmens und des Umfangs der einzureichenden Daten. Typische Kostenrahmen sind (grobe Richtwerte):

  • Soloselbstständige und Unternehmen bis 5 Mitarbeiter:      ca. EUR 600,00 – EUR 800,00
  • Unternehmen von 5 bis 10 Mitarbeiter:                                    ca. EUR 800.00 – EUR 1.200,00
  • Unternehmen von 10 bis 50 Mitarbeiter:                                 ca. EUR 1.200,00 – EUR 1.900,00

Diese Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe als Teil der Fixkosten zu 40% bis 90% erstattet.

Sprechen Sie uns an!

Ihr Kontakt:
ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de

 



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