Neues von BANSBACH
Die Antragstellung für Überbrückungshilfe Phase 2 (Monate September bis Dezember 2020) ist jetzt möglich. Die Zugangsvoraussetzungen wurden im Vergleich zur ersten Phase verbessert. Voraussetzung ist jetzt ein durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020 von mindestens 30% gegenüber 2019 oder mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten in diesem Zeitraum.
Erstattet werden jetzt bis zu 90% der Fixkosten im September bis Dezember 2020. Der maximale Förderbetrag beträgt EUR 50.000,00 pro Monat. Eine Deckelung für kleine Unternehmen gibt es nicht mehr.
IHR WEG ZUR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
Ihr Kontakt: ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de
Sie möchten die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen? BANSBACH unterstützt Sie – kompetent und professionell. Als registrierter Steuerberater können wir die Anträge auf der Onlineplattform einreichen.
Mit BANSBACH in vier Schritten zur Überbrückungshilfe
Unser Honorar variiert je nach Größe des Unternehmens und des Umfangs der einzureichenden Daten. Typische Kostenrahmen sind (grobe Richtwerte):
Diese Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe als Teil der Fixkosten zu 40% bis 90% erstattet.
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