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  • Newsletter 02 / 2022

Editorial

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundsteuerreform ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Gesetzespaket mit dem Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft. Auf Grundstückseigentümer kommt jedoch schon im Jahr 2022 die Neubewertung von rund 36 Mio. Grundstücken in Deutschland zu. Diverse Angaben müssen nach Aufforderung in einer Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln werden. Die wichtigsten Details zu diesem und weiteren Themen haben wir für Sie in der Februar-Ausgabe unseres Newsletters aufgeführt.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!

Ihr BANSBACH-Team

 

Aktuelle News

 
1

Grundsteuerreform: Bitte Abgabe der Feststellungserklärung vormerken

2

Corona-Krise Billigkeitsmaßnahmen jetzt bis Jahresende 2022

3

Kinderbetreuungskosten: Auch Fahrdienste von Angehörigen lassen sich absetzen

4

Künstlersozialabgabe - Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2021 bis zum 31. März 2022

 

Steuern

 

Grundsteuerreform: Bitte Abgabe der Feststellungserklärung vormerken

 

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten - der Einheitswert als Berechnungsgrundlage wird dann seine Gültigkeit verlieren. Das ist noch eine Weile hin. Trotzdem sollten Sie als Immobilieneigentümer sich das Thema für dieses Jahr vormerken.

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Corona-Krise Billigkeitsmaßnahmen jetzt bis Jahresende 2022

 

Möglicherweise stellt die Corona-Krise auch Sie als Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) reagierte bereits mit steuerlichen Unterstützungsleistungen und hat nun in diesem Zusammenhang diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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Kinderbetreuungskosten: Auch Fahrdienste von Angehörigen lassen sich absetzen

 

Das sollten alle Familien wissen: Wer sein Kind in einem Kindergarten, einer Nachmittagsbetreuung oder einer Spielgruppe betreuen lässt, kann zwei Drittel der Kosten, maximal EUR 4.000,00 pro Jahr, als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung abrechnen. Absetzbar sind allerdings nur die reinen Betreuungskosten. Entgelte für Verpflegung, Sportaktivitäten und die Unterrichtung des Kindes müssen herausgerechnet werden.

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Künstlersozialabgabe - Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2021 bis zum 31. März 2022

 

Unternehmen, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder die regelmäßig Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten für Eigenwerbung in Anspruch nehmen, müssen an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren der Künstlersozialkasse teilnehmen.

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02/2022

Medieninhaber und Verleger:
BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084

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