Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Jahressteuergesetz 2024: Welche Änderungen jetzt für Vereine gelten
Entfernungspauschale: Wann eine längere Strecke berücksichtigt werden darf
Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können
Auswärtstätigkeiten: Neue Auslandsreisekostensätze 2025
Photovoltaikeinbau 2022/2023: Gezahlte Umsatzsteuer kann aufgrund der neuen Steuerfreiheit zurückverlangt werden
Ausschluss bei Krankheit: Inflationsausgleichsprämie kann auch leistungsbezogene Sonderzahlung sein
Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wie Steuerzahler an die Nummer gelangen
Keine Arbeitskleidung: Influencer können Kleidungsstücke und Accessoires nicht absetzen
Grenzen präzisiert: Missbrauch der Kleinunternehmerregelung
Vorweggenommene Erbfolge: Ist die vorweggenommene Schenkung eines Hauses ein Veräußerungsgeschäft?
Seit dem 1. Januar 2025 tritt die renommierte Münchner Wirtschaftsprüfungs- undSteuerberatungsgesellschaft O&R Oppenhoff & Rädler AG unter der neuenFirmierung BANSBACH GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft auf.
Das Jahressteuergesetz 2024 ist unter Dach und Fach. Auch für Vereine ändert sich einiges. Die im nachfolgenden Artikel dargestellten gesetzlichen Änderungen sind Bestandteile des verabschiedeten Gesetzes. Wir geben einen Überblick über die Veränderungen für Vereine.
Die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Hierfür können Sie pro Tag pauschalierte Kosten je Entfernungskilometer ansetzen, wobei grundsätzlich die kürzeste Strecke zugrunde zu legen ist. Allerdings kann unter bestimmten Umständen auch eine längere Strecke sinnvoll sein. Im Streitfall musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit der längeren Strecke erfüllt waren.
Das neue Vereinsjahr beginnt häufig mit dem Aufräumen der Ablage. Hier stellt sich dann die Frage, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und welche entsorgt werden können. Grundsätzlich beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Schluss des Kalenderjahres, in das das jeweilige „Ereignis“ fiel. Bei Rechnungen, die Sie im Jahr 2016 erhalten und beglichen haben, begann die Aufbewahrungsfrist folglich mit dem 31. Dezember 2016.
Die Finanzverwaltung hat für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf Auslandsreisen neue Pauschbeträge bekanntgegeben. Die neuen Pauschalen gelten für Reisetage ab dem 01. Januar 2025. Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedene Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) jedoch anderes.
Seit dem 01. Januar 2023 fällt auf den Kauf und den Einbau von privaten Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an - es gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Wer sich um den Jahreswechsel 2022/2023 eine Photovoltaikanlage auf seine private Immobilie installieren ließ, sollte ein neues Urteil des Amtsgerichts München (AG) kennen, das in einem Zivilrechtsstreit zwischen einem Installateur und einem seiner Kunden erging. Letzterer hatte im Sommer 2022 die Lieferung und den Einbau einer Photovoltaikanlage (einschließlich des Umbaus des Zählerkastens) bestellt. Kostenpunkt: EUR 15.900 zuzüglich EUR 3.021 Umsatzsteuer.
Die Inflation trifft uns alle. Und besonders in der Arbeitswelt ist eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern nur in seltenen Fällen gestattet, und zwar nur dann, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) musste prüfen, ob dazu auch gehört, Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie ausnehmen zu dürfen, wenn sie im gesamten Jahr arbeitsunfähig erkrankt waren.
Zum 01. November 2024 wurde in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung erhält seitdem dieses neue Zuordnungsmerkmal zugeteilt, das aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern besteht. Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, so dass der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphäre abgegrenzt werden kann.
Wenn Arbeitnehmer die Kosten für ihre Arbeitskleidung selbst tragen, können sie diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen - absetzbar sind dann sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Reinigung und Reparatur. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kleidung nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und bezahlt wurde. Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Teil der Kosten, darf nur der selbst getragene Anteil von der Steuer abgesetzt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die rechtlichen Grenzen der Kleinunternehmerregelung im Hinblick auf missbräuchliche Praktiken präzisiert. Anlass war ein Fall in Kroatien, bei dem die Steuerverwaltung ein Gastronomieunternehmen verdächtigte, seinen Betrieb vermeintlich eingestellt und fiktiv an ein anderes Unternehmen übertragen zu haben, um weiterhin von der Steuerfreigrenze der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) zu profitieren.
Wie heißt es so schön: Man soll lieber mit warmen Händen als mit kalten geben. Mit anderen Worten sollte man noch vor dem Tod einen Teil seines Vermögens übertragen. Dabei muss natürlich die Erbschaftsteuer beachtet werden. Der Beschenkte hat jedoch, abhängig von seiner Beziehung zum Schenker, auch Freibeträge. Aber wie ist es auf Seiten des Schenkers? Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste entscheiden, ob im Streitfall möglicherweise ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.
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NEWSLETTER02/2025
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