Liebe Leserinnen und Leser,
die Corona-Pandemie hat die Welt weiterhin im Griff und der Umgang mit ihren Folgen beeinflusst maßgeblich unseren Alltag. Die April-Ausgabe unseres Newsletters steht somit ein weiteres Mal im Zeichen der steuerlichen und finanziellen Aspekte der Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bereitstellung von Hilfszahlungen für Solo-Selbstständige, der sogenannten Neustarthilfe. Aber auch die – u.a. – Corona-bedingten Änderungen bei der Einkommensteuer beleuchten wir für Sie im Detail.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Corona-Hilfspaket: Wie Sie jetzt Anträge auf Neustarthilfe stellen können
„Corona-Jahr“ 2020: Welche Neuerungen bei der Einkommensteuererklärung gelten
Abgabefristen: Wann Steuererklärungen für 2019/2020 einzureichen sind
Soloselbständige, die im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu EUR 7.500,00 erhalten.
Das „Corona-Jahr“ 2020 hat diverse steuerliche Neuerungen mit sich gebracht, die für die Einkommensteuererklärung 2020 relevant sind und nicht nur auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind.
Alle Jahre wieder sorgen die nahenden Abgabefristen für Einkommensteuererklärungen für Betriebsamkeit unter Steuerzahlern und Steuerberatern. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuell geltenden Fristen.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER04/2021
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