Liebe Leserinnen, liebe Leser,
seit mehreren Wochen befinden wir uns aufgrund des Krieges in der Ukraine in einem menschlichen sowie wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Wer unterstützen und helfen möchte, kann bis zum 31. Dezember 2022 steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Neben dem vereinfachten Nachweis von Spenden, entstehen auch bei den für Geflüchtete unentgeltlich zur Verfügung gestellten Unterkünften keine Nachteile im Sinne der Umsatzsteuer. Weitere wichtige Details zu diesem und weiteren Themen haben wir für Sie in der April-Ausgabe unseres Newsletters aufgeführt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Ukraine-Krise: Steuerliche Maßnahmen für Helfende
Pendler aufgepasst: Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer
Zusammenveranlagung: Ehegatten-Splitting lohnt bei unterschiedlich hohen Einkommen
Gesetzgebung: Minijob-Grenze soll ab dem 1. Oktober 2022 angepasst werden
Computerhardware und Software: Neuigkeiten zur sofortigen Abschreibung
Seit mehr als einem Monat nun erleben wir das Leid der Bevölkerung der Ukraine – aber auch eine Welle der Solidarität und vor allem Hilfsbereitschaft.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erläutert nun in seinem Schreiben vom 17. März 2022 „steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“. Steuerpflichtige Personen sind damit in der Lage, steuerliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, wenn ihre Hilfen mit den Maßnahmen, die im Schreiben des BMF dargelegt werden, übereinstimmen.
Spätestens an der Zapfsäule wird es jedem bewusst: Die Spritpreise ziehen immer weiter an. Eine Ursache hierfür ist die im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen. Um diese Mehrbelastung für berufstätige Fernpendler zu mindern, hat der Steuergesetzgeber eine Entlastung geschaffen: Ab dem Steuerjahr 2021 wurde die Entfernungspauschale im Rahmen des Klimaschutzprogramms von EUR 0,30 auf EUR 0,35 pro Kilometer angehoben.
Das laufende Jahr hatte mit dem 2. Februar 2022 und dem 22. Februar 2022 bereits zwei eingängige und heißbegehrte Hochzeitstermine im Angebot. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich auch nach der Zeremonie – und zwar bei der Steuererklärung: Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann beim Finanzamt statt einer Einzelveranlagung die Zusammenveranlagung wählen, so dass das Paar steuerlich wie eine Person behandelt wird. In diesen Fällen kommt das sogenannte Ehegatten-Splitting zur Anwendung.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung soll dieses Vorhaben umgesetzt werden.
Anfang 2021 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) geregelt, dass für Computerhardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann, so dass für diese Wirtschaftsgüter seither de facto eine sofortige Abschreibung möglich ist. Zuvor galt rund 20 Jahre lang die Regel, dass Computer über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden müssen.
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NEWSLETTER04/2022
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