Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund der jüngst verabschiedeten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes gelten ab dem 1. Juli 2021 verschärfte Regelungen zur Steuergestaltung bei sogenannten Share Deals. Über die Konsequenzen, die sich daraus insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen ergeben, möchten wir Sie in der Mai-Ausgabe unseres Newsletters informieren.
Darüber hinaus erläutern wir u.a., warum FFP2-Masken trotz Tragepflicht nicht als Werbungskosten absetzbar sind und der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht zwangsläufig zu einer Steuernachzahlung führen muss.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Grunderwerbsteuer: Gesetzesverschärfungen für Share Deals
Trotz Tragepflicht am Arbeitsplatz: Ausgaben für FFP2-Masken sind nicht als Werbungskosten absetzbar
Kurzarbeitergeld: Sorge vor drohender Steuernachzahlung ist häufig unbegründet
Private und dienstliche Elektroautos: Steuerliche Vorteile machen Nutzung attraktiv
Nachlassregelungskosten: Kosten für Steuerberater und Wohnungsräumung sind absetzbar
Erstattungszinsen von 6 % pro Jahr: Wann eine Versteuerung abgewendet werden kann
Luxuskreuzfahrt: Finanzamt muss bei Schenkungsbesteuerung „zurückrudern“
Pflicht zur Einrichtung eines Krisenfrüherkennungssystems bei haftungsbeschränkten Unternehmen
Am 1. Juli 2021 tritt das jüngst verabschiedete Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, das Steuergestaltungen bei sog. Share Deals durch verschiedene Einzelmaßnahmen eindämmen soll.
In Zeiten der Corona-Pandemie besteht in vielen Betrieben mittlerweile eine Maskenpflicht, sei es direkt am Arbeitsplatz oder zumindest in öffentlichen Bereichen wie Fluren und Treppenhäusern. Waren anfangs noch jegliche Formen von Alltagsmasken erlaubt, sind mittlerweile meist sogenannte FFP2-Masken verpflichtend.
Infolge der Corona-Pandemie waren oder sind viele Arbeitnehmer in Deutschland von Kurzarbeit betroffen. Das von ihnen bezogene Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, hält der Fiskus für Elektroautos mittlerweile viele steuerliche Vergünstigungen bereit. Nutzen Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug als Dienstwagen, müssen sie nur einen reduzierten privaten Nutzungsvorteil versteuern. Seit 2019 wird der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1-%-Methode nur noch aus dem halben statt dem vollen Listenpreis berechnet (somit „0,5-%-Regelung“).
Wie viel Erbschaftsteuer ein Erbe zahlen muss, kann im Regelfall nur nach einer detaillierten Berechnung geklärt werden. Nach dem Erbschaftsteuergesetz muss zunächst der Steuerwert des Vermögensanfalls errechnet werden, der - gemindert um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten - die Bereicherung des Erwerbers ergibt.
Es gibt Regelungen im deutschen Steuerrecht, die sich für den Laien schlichtweg als ungerecht darstellen. Hierzu gehören die Besteuerungsregelungen für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr.
Wenn Geld keine große Rolle spielt, kann man sich eine Weltreise auf einem Kreuzfahrtschiff gönnen. Genau das hat ein Mann aus Hamburg im Jahr 2015 getan, dessen Fall nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurde.
Am 1. Januar 2021 ist das neue Restrukturierungsrecht in Form des Gesetzes über den Stabilitäts- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Pflicht der gesetzlichen Vertreter zur Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystem und zum Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmen (z.B. GmbH, GmbH & Col KG) vor. Das System muss eine wirtschaftliche Bedrohung führzeitig aufzeigen, damit darauf reagiert werden kann. Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten drohen Haftungsrisiken für die gesetzlichen Vertreter.
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NEWSLETTER05/2021
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