Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Wachstumschancengesetz: Die Odyssee ist zu Ende
Steuernachteile beim Berliner Testament
Aufteilungsmaßstab: Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP-Logen
Steuererklärung: Kriterien für das Festsetzen eines Verspätungszuschlags
Aktuelle Verfügung zur ortsüblichen Miete
Auslandskonten: Übermittlung von Kontoständen an den deutschen Fiskus ist verfassungsgemäß
Bereits im Juli 2023 hatte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein milliardenschweres Wachstumschancengesetz vorgelegt. Das Ziel: Eine Verabschiedung im Jahr 2023. Bekanntlich wurde daraus nichts. Vielmehr kam das Gesetzgebungsverfahren einem Possenspiel gleich, das durch die Zustimmung des Bundesrats am 22. März 2024 und der Gesetzesverkündung am 27. März 2024 nun beendet ist.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten für den ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben (z. B. zu gleichen Teilen). Ziel ist die gerechte Verteilung des Nachlasses zwischen den Kindern, jedoch zunächst die Versorgung des überlebenden Ehegatten. Die Kinder können das Konstrukt jedoch dadurch aus den Angeln heben, dass sie beim Tod des Erstversterbenden ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Um dies zu verhindern, kann eine Strafklausel aufgenommen werden, z. B. die Jastrowsche Klausel. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass derartige Regelungen zumindest aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können.
Unternehmen können die Einkommensteuer für alle betrieblich veranlassten und nicht in Geld bestehenden Zuwendungen pauschal mit 30 % erheben. Diese Pauschalierung ist für zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbrachte Zuwendungen anwendbar. Gut zu wissen: Zu den pauschalierbaren Sachbezügen zählt auch die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer.
Wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte man darauf achten, diese rechtzeitig abzugeben. Denn bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Abhängig davon, wie spät man die Erklärung abgibt, hat das Finanzamt noch einen Spielraum, einen Verspätungszuschlag festzusetzen oder nicht. Im Gesetz sind einige Fristen aufgeführt, nach deren Ablauf ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden muss. Allerdings kann es davon unter bestimmten Umständen Ausnahmen geben.
Wer zu wenig Miete verlangt, riskiert den vollen Abzug der Vermietungskosten. Kriterium einer angemessenen Miete ist die Ortsüblichkeit. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat dazu aktuelle Hinweise veröffentlicht.
Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung einzudämmen, haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten bereits im Jahr 2014 ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses Abkommen definiert den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Es wurde durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen in deutsches Recht umgesetzt.
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NEWSLETTER06/2024
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