Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Reisezeit: Wie das Deutschlandticket lohnsteuerlich zu behandeln ist
Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungsteuer fällt unter den 1.000-EUR-Höchstbetrag
Lohnsteuer: Homeoffice begründet grundsätzlich keine Betriebsstätte des Arbeitgebers
Soziale Job-Netzwerke: Beiträge für Xing und Linkedin sind steuerlich absetzbar
Reisekosten: Arbeit im Co-Working-Space kann eine Auswärtstätigkeit sein
Inflationsausgleichsprämie: Steuerfreie Auszahlung ist noch bis Ende 2024 möglich
BAFA: Der neue Förderkompass 2024 ist da
Elterngeld: Neuregelungen für Geburten ab 1. April 2024
Jahressteuergesetz 2024: Referentenentwurf liegt vor
Mehrere Minijobs gleichzeitig: Diese Spielregeln sind einzuhalten
Das Deutschlandticket berechtigt nur zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sachbezüge und Geldleistungen des Arbeitgebers bei Überlassung bzw. Erwerb eines Deutschlandtickets, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt gleichermaßen für die private Nutzung des Tickets.
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt im Inland unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung seit 2014 nur noch mit maximal EUR 1.000 pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diese Abzugsbeschränkung fallen beispielsweise Mietzahlungen, Nebenkosten, Pkw-Stellplatzmieten sowie Reinigungs- und Renovierungskosten für die Zweitwohnung.
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer in Deutschland bekanntlich durch Lohnsteuerabzug erhoben. Das ist der Fall, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Damit hat Deutschland für den Arbeitslohn eines im Ausland wohnenden Arbeitnehmers bereits dann das Besteuerungsrecht, wenn der Arbeitslohn von einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte getragen wird.
Gute Kontakte und ein weitgespanntes Netzwerk erhöhen in der Arbeitswelt die Chancen, an gut dotierte Jobs zu kommen und auf der Karriereleiter emporzusteigen. Wer eine neue berufliche Herausforderung sucht, greift heutzutage nicht nur auf Online-Stellenanzeigen zurück, sondern nutzt Networking-Portale wie Xing oder Linkedin. Wer die sozialen Job-Netzwerke intensiv und zielgerichtet nutzen möchte, muss hierfür Gebühren zahlen, da die Funktionen der kostenlosen Basismodule beschränkt sind. Die gute Nachricht: Arbeitnehmer können ihre Gebühren für diese Portale als Werbungskosten absetzen.
Ein Co-Working-Space bietet flexible Arbeitsplätze und ist eine attraktive Alternative zum Homeoffice. Arbeitgeber können so Mitarbeiter mit weiter entferntem Wohnsitz gewinnen. Meist wird dabei keine erste Tätigkeitsstätte begründet, wodurch beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegt. Dies ermöglicht steuerliche Vorteile wie Reisekosten- und Verpflegungspauschalen. Die Dreimonatsfrist bei Verpflegungspauschalen muss jedoch beachtet werden.
Bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 auszahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist eine solche Sonderzahlung mittlerweile bei mehr als drei Viertel der Tarifbeschäftigten in Deutschland auf dem Konto eingegangen - oder wird ihnen laut Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt. Etlichen Arbeitnehmern dürfte die Prämie aber noch nicht gezahlt bzw. zugesichert worden sein.
Im Förderkompass 2024 bündelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die wichtigsten Informationen zu den Förderprogrammen. Der Förderkompass richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, aber auch an Privatpersonen und Gemeinden. Wie 2023 stehen erneut die Bereiche Energie und Klimaschutz im Fokus.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet. Antworten auf wichtige Fragen gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gerade erst wurde das Wachstumschancengesetz verkündet (BGBl I 2024, Nr. 108), da wirft schon das Jahressteuergesetz 2024 seine Schatten voraus. Der 243 Seiten starke Referentenentwurf stellt ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren dar, sodass noch einige Anpassungen erfolgen werden. Daher erfolgt nur ein kurzer Überblick über einige geplante Änderungen.
Grundsätzlich können mehrere Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) auch gleichzeitig ausgeübt werden. Dabei sind jedoch einige Spielregeln zu beachten. Welche das sind, hat die Minijob-Zentrale zusammengestellt.
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NEWSLETTER 07/2024
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