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  • Newsletter 09 / 2020

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Editorial

 

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem Herbst kündigen sich derzeit nicht nur weitere Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Pandemie an, sondern auch Neuerungen und Änderungen im Bereich Steuern. In der Septemberausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie daher nicht nur über das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in der Frage, wann eine Geschäftsführerin als abhängig beschäftigt anzusehen ist, informieren, sondern auch über die von der Bundesregierung für 2021 und 2022 geplanten Steuerentlastungen für Familien berichten.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie Gesund!

Ihr BANSBACH-Team

 

Aktuelle News

 
1

Sozialversicherungsrecht: Wann ist eine Geschäftsführerin abhängig beschäftigt?

2

Gesetzgebung: Laufende Gesetzgebungsvorhaben im Fokus

3

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Kosten vor Anschaffung des Mietobjekts sind nicht in die 15-%-Grenze einzurechnen

4

Erbbaurecht: Wann die Grunderwerbsteuer bei einem Rückerwerb aufgehoben wird

5

Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf

6

Erweiterte Kürzung: Photovoltaikanlage gefährdet gewerbesteuerliche Kürzung

 

Steuern

 

Sozialversicherungsrecht: Wann ist eine Geschäftsführerin abhängig beschäftigt?

 

Papier ist geduldig. Das gilt besonders für Vereinbarungen, in denen es um vermeintlich freie Beschäftigungen geht. Warum Sie solche Verträge besonders sorgfältig gestalten sollten, verdeutlicht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG).

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Gesetzgebung: Laufende Gesetzgebungsvorhaben im Fokus

 

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes folgende Steuerentlastungen für 2021 bzw. 2022 auf den Weg gebracht.

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Kosten vor Anschaffung des Mietobjekts sind nicht in die 15-%-Grenze einzurechnen

 

Wenn Vermieter in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung ihres Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie durchführen, drohen ihnen erhebliche steuerliche Nachteile.

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Erbbaurecht: Wann die Grunderwerbsteuer bei einem Rückerwerb aufgehoben wird

 

Immobiliengeschäfte lösen in Deutschland - je nach Bundesland - eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises aus. Wird ein Kauf später rückabgewickelt, sieht das Grunderwerbsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufhebung der Steuerfestsetzung vor, so dass sowohl der ursprüngliche Erwerbsvorgang als auch der Rückerwerb grunderwerbsteuerfrei gestellt werden.

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Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf

 

Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz).

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Erweiterte Kürzung: Photovoltaikanlage gefährdet gewerbesteuerliche Kürzung

 

Gewerblich geprägte Personen- und Kapitalgesellschaften haben von Gesetzes wegen grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Dieser steuerliche Malus muss in Kauf genommen werden, wenn man die zivilrechtlichen Vorteile, wie insbesondere die günstigere Besteuerung durch Thesaurierung, genießen möchte. Der Nachteil liegt im Wesentlichen in der Belastung mit Gewerbesteuer.

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NEWSLETTER
09/2020

Medieninhaber und Verleger:
BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084

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