Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem Herbst kündigen sich derzeit nicht nur weitere Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Pandemie an, sondern auch Neuerungen und Änderungen im Bereich Steuern. In der Septemberausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie daher nicht nur über das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in der Frage, wann eine Geschäftsführerin als abhängig beschäftigt anzusehen ist, informieren, sondern auch über die von der Bundesregierung für 2021 und 2022 geplanten Steuerentlastungen für Familien berichten.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie Gesund!
Ihr BANSBACH-Team