Liebe Leserinnen und Leser,
seit Jahren wächst in Deutschland das Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen, das belegt nun auch eine offizielle Statistik des Statistischen Bundesamts. 2020 wurde eine Steigerung von 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erfasst. Gleichzeitig steigt Corona-bedingt an anderer Stelle die finanzielle Not, insbesondere Gewerbetreibende sind in den vergangenen Monaten an ihre wirtschaftlichen Grenzen gestoßen und konnten mitunter ihre Mieten nicht mehr zahlen. Über diese und weitere Themen aus dem Bereich Steuern möchten wir in der Oktober-Ausgabe unseres Newsletters berichten.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Statistik 2020: Finanzämter besteuerten Erbschaften und Schenkungen von EUR 84,4 Mrd.
Gewerbemiete in Coronapandemie: Wegfall der Geschäftsgrundlage kann zur Anpassung der Miete führen
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Welche Konsequenzen aus der festgestellten Verfassungswidrigkeit folgen
Holdingstrukturen: Halten und Verwalten von Anteilen kann steuerbegünstigten Zwecken dienen
Ferienimmobilie: Wie sind Vermietungsverluste in der EU zu berücksichtigen?
Blockheizkraftwerk: Umsatzsteuerliche Behandlung der Stromerzeugung
Die Deutschen vererben und verschenken immer höhere Vermögenswerte: Im Jahr 2020 haben die deutschen Finanzämter geerbtes und geschenktes Vermögen in Höhe von insgesamt EUR 84,4 Mrd. steuerlich erfasst – ein Anstieg um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Dies geht aus neuen Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor.
Viele Gewerbetreibende sind in der Coronapandemie an ihre wirtschaftlichen Grenzen gestoßen. Mieten konnten teilweise nicht gezahlt werden. Mit den Folgen befasst sich auch dieser Fall, dessen Ausgang vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) auch einem mutmaßlichen Anwaltsfehler zuzurechnen ist.
In einem vielbeachteten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % pro Jahr seit 2014 verfassungswidrig ist. Die Verfassungsrichter argumentierten mit dem seit Jahren anhaltenden niedrigen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, mit dem die Zinshöhe von 6 % pro Jahr nicht mehr vereinbar sei.
Nicht nur das eigene Wirken oder die Förderung durch das Sammeln und die Weitergabe von Mitteln ist steuerbegünstigt. Ein Verein kann seine steuerbegünstigten Zwecke auch erfüllen, wenn er ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften hält und verwaltet.
Bei Besitz eines Vermietungsobjekts in Deutschland sind Gewinne oder Verluste in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Wird ein Gewinn erzielt, muss dieser versteuert werden. Bei einem Verlust reduziert sich die Steuerlast. Befindet sich das Objekt nicht in Deutschland, gelten demgegenüber andere Regelungen.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der vom Betreiber eines Blockheizkraftwerks (BHKW) erzeugte und selbst (dezentral) verbrauchte Strom keine umsatzsteuerliche Lieferung an einen Stromnetzbetreiber darstellt.
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NEWSLETTER10/2021
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