Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Länderinitiative: Bayern setzt sich für Entbürokratisierung des Vereinssteuerrechts ein
Steuerfortentwicklungsgesetz: Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
Gesetzgebung III: Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen
Vermögende Deutsche: Geerbtes und geschenktes Vermögen stieg 2023 um 19,8 %
Kampf gegen Steuerhinterziehung: 111 Staaten nehmen am Austausch von Kontodaten teil
Wärmepumpen: Umrüstung kann als energetische Sanierung abgesetzt werden
Möglichkeiten nicht ausgeschöpft: Verweigerung eines Notars zur Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses abgelehnt
Grundstückswert: Welche Anforderungen ein Gutachten erfüllen muss
Behördliche Meinungsänderung: Kann das Finanzamt eine verbindliche Auskunft ändern?
Fremdwährung: Welcher Umrechnungskurs in der Einkommensteuererklärung anzuwenden ist
Die Entwicklung des Vereinssteuerrechts ist häufig durch Länderinitiativen angetrieben worden. Nun hat Bayern als „Land des Ehrenamts“ konkrete Vorschläge unterbreitet. Dazu gehören unter anderem eine Anpassung der Ertragsteuer, um einmalige Schwankungen abzufedern und eine Steuerbefreiung von Zuwendungen an Helfer für Vereinsfeste.
Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, die Bürger weiter zu entlasten. Hierzu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgen soll. Auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sollen profitieren.
Aus dem Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 ist der Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes geworden. Daneben liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vor. Im folgenden Artikel werden einige Maßnahmen mit Auswirkung auf die Arbeitnehmerbesteuerung beschrieben.
Im Jahr 2023 haben die Finanzämter in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von EUR 121,5 Mrd. besteuert - ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % (neuer Höchstwert). Dies geht aus einer neuen Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 3,9 % auf EUR 11,8 Mrd. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer EUR 7,7 Mrd. (- 4,5 %) und auf die Schenkungsteuer EUR 4,1 Mrd. (+ 24,9 %).
Die Zeiten, in denen Finanzbehörden kaum an steuerlich relevante Informationen aus dem Ausland kamen, sind längst vorbei. Bereits im Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten eine Vereinbarung, um künftig Steuerdaten untereinander austauschen und damit Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpfen zu können.
In immer mehr Wohnhäusern wird mit Wärmepumpen geheizt. Fast 65 % der 2023 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland nutzen sie als überwiegende Energiequelle zum Heizen. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts von Juni 2024 hervor. Vor allem in neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäusern kommen Wärmepumpen zum Einsatz: In fast 70 % davon wurden diese 2023 als primäre Heizenergiequelle genutzt.
Notare sind in einem gewissen Umfang gesetzlich dazu verpflichtet, Urkunden zu erstellen. Verweigert ein Notar die Erstellung einer solchen Urkunde, sind an diese Berechtigung zur Verweigerung hohe Anforderungen geknüpft. Im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) verweigerte ein Notar die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses - ob zu Recht, lesen Sie hier.
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Das gilt nicht nur, wenn man ein Grundstück direkt vom Veräußerer erwirbt, sondern auch, wenn man durch den Erwerb eines Gesellschaftsanteils (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks wird. Dann ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch der Wert des Grundstücks ist. In solchen Fällen ist eine Bewertung durchzuführen. Aber braucht man hierfür einen speziellen Gutachter? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste kürzlich darüber entscheiden.
Wenn man sich über die steuerlichen Konsequenzen eines Sachverhalts nicht ganz sicher ist, kann man beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen, soweit der Sachverhalt erhebliche steuerliche Auswirkungen hat. Hierzu wird dem zuständigen Finanzamt der geplante Sachverhalt beschrieben. Das Finanzamt ist dann an seine Auskunft gebunden, wenn diese vor Verwirklichung des Sachverhalts erteilt wurde und auch ursächlich für dessen Verwirklichung ist. Wenn sich der Sachverhalt ändert, entfällt auch die Bindung. Für eine verbindliche Auskunft erhebt das Finanzamt Gebühren. Deren Höhe hängt vom Gegenstandswert oder der aufgewendeten Zeit ab. Im Streitfall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte die Klägerin auch eine verbindliche Auskunft beantragt. Allerdings stellte sich dem FG unter anderem die Frage, wie „verbindlich“ diese tatsächlich ist.
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, müssen alle darin enthaltenen Beträge in Euro angegeben werden. Einnahmen oder Ausgaben in Fremdwährung sind folglich in Euro umzurechnen. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, welcher Umrechnungskurs anzuwenden ist. Es gibt verschiedene Quellen sowie verschiedene Kurse (den Briefkurs und den Geldkurs). Kann man die Quelle für den Kurs selbst aussuchen? Darüber musste das Finanzgericht Hessen urteilen.
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