Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
BANSBACH ECONUM Studie zum Working Capital im Mittelstand
Ladungsfristen: Laufzeitvorgaben für Briefe verlängern sich ab 2025 um einen Tag
Digitalisierung: Elektronische Rechnung wird Pflicht
Abgabepflicht: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt auch 2025 stabil
Selbständige aufgepasst: Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet in Kürze
Pflicht ab 01. Januar 2025: Gerüstet für den Empfang von E-Rechnungen
Neue elektronische Lohnsteuerbescheinigung und -anmeldung für 2025
Fristen und Termine: Was Unternehmer zur E-Rechnung wissen sollten
Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
E-Rechnung: Neue Regeln gelten auch für Vereine
Geplanter Wegfall der Steuerklassen III und V: Deutliche Beschäftigungsanreize erwartet
Die 6. Working Capital Studie ist da
Die mittlerweile 6. Studie zum Working Capital Management im deutschen Mittelstand liegt nun vor. Nach der Pandemie warteten im Geschäftsjahr 2022, dass der Studie zugrunde liegt, neue Herausforderungen auf die Unternehmen: Supply Chain Krise, Rohstoffpreiserhöhungen, steigende Zinsen.
Welche Auswirkungen dies auf das Working Capital, die Liquidität und die Nettoverschuldung der mittelständischen Unternehmen hatte, erfahren Sie in der Studie. Ein Fazit vorab: Aktives Working Capital Management gehört zu den Pflichtübungen des Unternehmens.
Weitere Infos und den Download der Studie finden Sie unter folgendem Link:https://bansbach-econum.de/2024/07/19/6-studie-zu-working-capital-im-mittelstand/
Die Laufzeitvorgaben für Briefe verlängern sich ab dem 01. Januar 2025 um einen Tag. Mussten Briefe bisher im Jahresdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % am zweiten und einer Wahrscheinlichkeit von 99 % am dritten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das künftig erst am dritten bzw. am vierten Werktag. Briefe werden auch weiterhin an sechs Tagen in der Woche zugestellt.
Ab dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.
Planen Sie schon den Etat für 2025? Dann müssen Sie bei einem Posten keine Veränderung einkalkulieren: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab dem 01. Januar 2025 weiterhin 5,0 %. Die Abgabepflicht besteht unabhängig von der Rechtsform des Auftraggebers und unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.
Bereits zum 01. Juli 2007 wurde in Deutschland die steuerliche Identifikationsnummer eingeführt. Jeder in Deutschland gemeldete Bürger bekommt seitdem eine persönliche, elfstellige Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Nummer ist lebenslang gültig und ermöglicht den Finanzbehörden eine eindeutige Identifizierung der Person. Nun folgt der nächste Schritt: Zum 01. November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt.
Ab dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie gegenüber anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese neue Regelung gilt auch für gemeinnützige Vereine, sofern sie Dienstleistungen an andere Unternehmen erbringen oder ihnen Produkte verkaufen.
Das Bundesfinanzministerium hat zum einen seine Regelungen zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aktualisiert. Zum anderen sind auch die Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für 2025 bekannt gegeben worden. Im aktualisierten Schreiben zu den Lohnsteuerbescheinigungen sind Änderungen zu dem Schreiben aus 2019 fett und kursiv kenntlich gemacht.
Ab dem 01. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 und orientiert sich an der europäischen Norm EN 16931. Im Vergleich zu Papierrechnungen oder Rechnungen in digitalen Formaten wie PDF ermöglicht die E-Rechnung eine automatisierte Weiterverarbeitung, für welche sie in einem standardisierten Datenformat erstellt und übermittelt wird.
Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Sie dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z. B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für gemeinnützige Vereine.
Im Juli 2024 hat die Bundesregierung eine Reform der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Steuerklassen III und V künftig abgeschafft werden. Für Paare soll ab dem Jahr 2030 automatisch Steuerklasse IV mit einem sogenannten Faktor gelten. Das heißt, der Steuerabzug wird an die individuelle Einkommenssituation des Paares angepasst: Das Finanzamt errechnet die Einkommensverteilung des Paares, stellt Freibeträge fest und verteilt diese auf die beiden Steuerzahler.
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NEWSLETTER11/2024
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