Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Außergewöhnliche Belastungen: Prozesskosten bei drohendem Verlust der Existenzgrundlage
Minijobs: Beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohns zum 01. Januar 2025!
Gemeinschaftliches Testament: Was beim Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung beachtet werden muss
Steuerermäßigung: Können Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden?
Grundfreibetrag 2023 und 2024 verfassungsgemäß? Entscheidung liegt beim Bundesfinanzhof
Nahrungsergänzungsmittel selbst bei Krebserkrankung keine außergewöhnliche Belastung?
Vorsicht vor Offenlegungspflicht bei reaktivierter Vorratsgesellschaft
Influencer: Welche Steuerfallstricke bei der Selbstvermarktung lauern
Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr 2023
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern
Wir laden Sie herzlich zu unserer digitalen Mandantenveranstaltung zum Jahreswechsel 2024/2025 am Donnerstag, den 05. Dezember 2024, von 15:00 Uhr bis 16:45 Uhr ein.
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Weitere detaillierte Informationen zum Event finden Sie bei uns online.
Prozesskosten sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Eine gesetzliche Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Über einen solchen Fall musste jüngst das Finanzgericht Niedersachsen entscheiden.
Planen Sie gerade das Haushaltsjahr 2025? Dann müssen Sie bei Gehaltszahlungen den Mindestlohn im Blick haben, der zum 01. Januar 2025 auf EUR 12,82 steigen wird. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) aus. Die Verdienstgrenze für Minijobber wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.
Auch die wechselbezüglichen Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments sind nicht in Stein gemeißelt. Doch wie es das Wort „wechselseitig“ bereits vermuten lässt, müssen beide Seiten auch bei Änderungen involviert werden. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) musste sich in einem Rechtsstreit über eine Nachlasspflegschaft mit der Wirksamkeit eines Widerrufs beschäftigen.
Wenn Sie für Arbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Handwerker beauftragen, können Sie anfallende Lohnkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. So können Sie Ihre Steuer um bis zu EUR 1.200 pro Jahr (20 % von maximal EUR 6.000 Lohnkosten) reduzieren. Für den Abzug sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss eine Rechnung vorliegen und der Rechnungsbetrag muss auf das Bankkonto des Handwerkers überwiesen werden. Dies soll die Schwarzarbeit eindämmen.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat sich für die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 ausgesprochen. Allerdings ist die Kritik gegen die Verfassungsmäßigkeit nicht von der Hand zu weisen. Deshalb wurde die Revision zugelassen, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden wird.
Verordnen Ärzte zur Unterstützung einer Krebstherapie Nahrungsergänzungsmittel, stellen sie dennoch keine außergewöhnliche Belastung dar. Das meint zumindest das Finanzgericht München. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.
Es gelten unterschiedliche handelsregisterrechtliche Regularien, wenn eine GmbH neu gegründet oder umorganisiert wird. Formale Anmeldungsfehler kosten Zeit sowie Geld und bergen Haftungsrisiken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Abgrenzungsgrundsätze entwickelt für den Fall, dass ein GmbH-Mantel erworben wird.
Wer sein Geld als Influencer in sozialen Netzwerken verdient, indem er Produkte oder Lebensstile bewirbt, sollte die steuerlichen Fallstricke kennen, die eine solche Tätigkeit mit sich bringt. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein weist in einem aktuellen Erlass auf diverse Steuerfallen hin.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Diese Sammlung dient der Finanzverwaltung als Hilfsmittel zur Überprüfung von Umsätzen und Gewinnen Gewerbetreibender. Insbesondere in Fällen, in denen keine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt, können die Richtsätze als Grundlage für Schätzungen herangezogen werden.
Ab November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle wirtschaftlich Tätigen schrittweise automatisiert eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Auch wenn diese technisch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) spiegelt, handelt sich um zwei separate Identifikationsnummern, die parallel existieren.
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NEWSLETTER12/2024
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