Alles zu Corona
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.
BMF-Schreiben vom 23. April 2020 unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der-corona-krise.pdf?__blob=publicationFile&v=1.