Steuerberatung
Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung gehören mit Abstand zu den komplexesten Beratungsbereichen. Hier ist über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Kenntnisse des Beraters hinaus auch ein ausgeprägtes Feingefühl gefragt, da psychologische Aspekte und familiäre Gegebenheiten eine entscheidende Rolle spielen. Um dieser anspruchsvollen Aufgabenstellung gerecht werden zu können, bedarf es einer individuellen Beratung, die auf einer persönlichen Vertrauensbasis fußt.
Die vorweggenommene Erbfolge bezeichnet als wesentliches Element der Generationennachfolge die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten auf einen oder mehrere zukünftige Erben. Unser Anspruch ist, die vorweggenommene Erbfolge unter steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für Sie optimal zu gestalten. Die Unternehmensnachfolge als ein weiterer wichtiger Aspekt der Nachfolgeplanung bezeichnet die Übergabe des Unternehmens bzw. der Unternehmensführung innerhalb oder außerhalb der Familie an die nächste Generation. Wir stehen Ihnen mit hoher zivil- und steuerrechtlicher sowie sozialer Kompetenz und strategischer Weitsicht zur Seite und entwickeln eine sowohl für die Ausscheidenden als auch für die Nachfolger zufriedenstellende Gestaltung.