Corporate Finance
Bei Gerichts- und Schiedsgutachten erfolgt die Unternehmensbewertung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung. Beim Schiedsgutachten beauftragen beide Parteien den Gutachter, der deshalb als neutraler Gutachter tätig ist; das Schiedsgutachten bindet die Parteien.
Ebenfalls in neutraler Funktion wird der Gutachter tätig, wenn er vom Gericht bestellt ist. Dies kann z.B. dann erfolgen, wenn im Rahmen eines sogenannten Spruchverfahrens das Gericht zur Überprüfung der Angemessenheit einer Abfindung/eines Austauschverhältnisses bei einer aktienrechtlichen Maßnahme (z.B. „Squeeze out“, Verschmelzung, Beherrschungs- u. Gewinnabführungsvertrag) angerufen wurde.
Zudem kann es auch im Rahmen des Strafrechts, z.B. bei Steuerhinterziehung, vorkommen, dass ein Gericht zur Beweiserhebung ein Unternehmenswertgutachten in Auftrag gibt.
Wegen der erforderlichen Belastbarkeit des Ergebnisses handelt es sich dann in der Regel um ein vollumfängliches IDW S 1-Gutachten.