Wirtschaftsprüfung
Grundvoraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überhaupt gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen darf, ist die regelmäßige Durchführung einer externen Qualitätskontrolle auch „peer review“ genannt. Spätestens mit Auftragsannahme ist nachzuweisen, dass der Prüfer sich einer solchen Kontrolle unterzogen hat. Dies geschieht durch Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung. Diese wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erteilt, soweit das geprüfte Qualitätssicherungssystem angemessen und wirksam ist.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Prüfer für Qualitätskontrolle führen seit vielen Jahren die externe Qualitätskontrolle kompetent und routiniert bei Berufskollegen durch. Ein Grund für unsere Expertise in diesem Bereich ist sicherlich, dass uns seit der Einführung der externen Qualitätskontrolle im Jahr 2001 regelmäßig bestätigt wird, dass wir die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen.