Rechtsberatung
Das Gesellschaftsrecht beschreibt das Recht der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften, darunter fallen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Genossenschaft, die Reederei, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die bergrechtliche Gewerkschaft.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Form und Art der Bindungen, auf deren Grundlage eine gemeinsame unternehmerische Tätigkeit der Gesellschafter erfolgt. Das Gesellschaftsrecht umfasst das Innen- und Außenrecht der Gesellschaften. Wir beraten Sie hier umfassend und ganz nach Ihrem individuellen Bedarf.