Rechtsberatung
Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Nachfolge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wir empfehlen, rechtzeitig mit der Gestaltung zu beginnen (>> Nachfolgeberatung/-planung), sodass Sie die Möglichkeiten, die Ihnen vom Gesetzgeber eingeräumt werden, aktiv nutzen können.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der erbrechtlichen Beratung umfassen insbesondere weitgreifende Nachfolgeregelungen, die vorweggenommene Erbfolge, ausführliche und präzise formulierte Testamentsgestaltung, Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und die Testamentsvollstreckungen.