Corporate Finance
Übernimmt eine zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtete Gesellschaft (Konzern-Mutter) eine andere Gesellschaft mehrheitlich (Tochterunternehmen), muss dieser Erwerb im nächsten Konzernabschluss abgebildet werden.
Zur Abbildung der Transaktion ist der gesamte Kaufpreis auf die einzelnen übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Tochter zu verteilen („to allocate“). Dabei sind sämtliche übernommenen Vermögenswerte zu berücksichtigen, also auch solche, die bisher nicht aktiviert waren, z.B. weil im Falle von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten ein Aktivierungsverbot entgegenstand. Außerdem sind die Vermögenswerte mit den beizulegenden Zeitwerten/Verkehrswerten anzusetzen, d.h. die bisher geführten Buchwerte sind nicht mehr relevant und es kommt hierdurch zwangsläufig zur Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten. Am Ende ergibt sich entweder ein positiver Geschäfts- oder Firmenwert oder ein negativer „Badwill“, wenn zwischen gezahltem Kaufpreis einerseits und Summe der Zeitwerte von erworbenen Vermögenswerten und Schulden andererseits noch eine Lücke verbleibt.
Bei der Kaufpreisallokation treffen Aspekte der Gesamtunternehmensbewertung und der Bewertung einzelner Vermögensgegenstände zusammen. Letzteres ist insbesondere im Falle von immateriellen Vermögensgegenständen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Fehlende Expertise und/oder personelle Kapazität können hier schnell zu Problemen führen. Wir unterstützen Sie gerne im individuell erforderlichen Umfang.