Wirtschaftsprüfung
Die Prüfung im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG ) hat den Zweck, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der elektronischen Vollständigkeitserklärung zu bestätigen. Prüfungspflichtig sind Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, sprich mit Waren befüllter Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Entscheidend ist hier zudem die Überschreitung bestimmter Bagatellgrenzen.
Wir unterstützen Sie mit unserer Prüfung der Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 VerpackG unter Beachtung der Prüfleitlinien sowie bei der elektronischen Hinterlegung.