Rechtsberatung
Schiedsverfahren sind außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Sie erfolgen im Rahmen vertraglicher Festlegungen der beteiligten Parteien und der jeweils geltenden Schiedsverfahrensordnungen unter Inanspruchnahme eines sogenannten Schiedsgerichts, welches eine private Instanz darstellt. Die in solchen Verfahren gefällten Schiedssprüche sind grundsätzlich endgültig und bindend. Nur unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit, diese vor einem staatlichen Gericht anzufechten.
Unsere Experten treten für Sie, je nach Bedarf, in unterschiedlichen Schiedsverfahren als Schiedsrichter, Parteivertreter oder auch als Gutachter auf.