Ganzheitliche Beratung
Im Rahmen der Testamentsvollstreckung beraten wir Sie bei der Absicherung des Ihres testamentarischen Willens. Darüber hinaus sorgen wir für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses, was insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern mit besonderer Sorgfalt erfolgen sollte.
Richtig vorbereitet kann die Testamentsvollstreckung helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie die ungewollte Einflussnahme ,,böswilliger“ Erben auf den Nachlass und ggf. mögliche Auseinandersetzung zu verhindern.
In schwierigen Fällen, in denen Erblasser die Zerschlagung ihres Nachlasses befürchten, empfehlen wir die Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker.