Corporate Finance
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet zur Sorgfalt bei jeglichen Handelsgeschäften. Da Unternehmenstransaktionen üblicherweise nicht zu den alltäglichen Geschäften gehören, unterstützen wie Sie gerne in Hinblick auf die Erfüllung dieser Verpflichtung zur Sorgfalt (Diligence) und beraten Sie kompetent.
Ein besonders wichtiger Aspekt bei solchen Transaktionen ist die Vertraulichkeit von internen Informationen. Sensible Daten werden nur dem/den letzten Interessenten im Bieterverfahren offenbart, jedoch nicht allen Teilnehmern zu Beginn des Prozesses.
Die Due Diligence Prüfung durchleuchtet das Transaktionsobjekt um Transparenz zu schaffen und somit Chancen und Risiken aufzudecken. Diese können bei der Überleitung des ermittelten Unternehmenswertes zu konkreten Kaufpreisangeboten herangezogen werden. Im Extremfall wird dadurch aber auch die Möglichkeit geboten, bei Aufdeckung eines „deal-breakers“ die Notbremse zu ziehen.
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