Steuerberatung
Durch die stetig im Wandel befindliche Gesetzgebung sowie Rechtsprechung ergeben sich für Sie und Ihr Unternehmen fortlaufend Änderungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Aus diesem Grund raten wir Ihnen in erster Linie dazu, Ihre mit diesem Aufgabebereich betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Laufenden zu halten.
Zudem helfen wir Ihnen bei Fragen zu aktuellen Änderungen gerne weiter. Dabei erfordern Sachverhalte mit Auslandsbezug eine separate einzelfallbezogene Würdigung und Planung. Dies gilt insbesondere für nicht alltägliche In- und Outbound-Entsendungen sowie für Grenzgänger betreffenden Angelegenheiten. Wir empfehlen Ihnen, in solchen Fällen frühzeitig Kontakt mit uns bzw. Ihrem Ansprechpartner bei BANSBACH aufzunehmen.
Über die reine Ermittlung der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgabenlast hinaus, wirken wir bei Bedarf auch bei der Minimierung der Abgabenlast mit, etwa durch (Um-/Neu-)Gestaltung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses sowie der entsprechenden Verträge.