Rechnungslegung

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Viele Unternehmen (GmbH, UG, AG) sind laut § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Offenlegungsexemplars unter Berücksichtigung von Offenlegungserleichterungen und bei der technischen Umsetzung.