Wirtschaftsprüfung
Bei Umstrukturierungsvorgängen wie beispielsweise der Verschmelzung, der Auf- oder Abspaltung, dem Formwechsel oder der Ausgliederung von Rechtsträgern, ist gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG) die Durchführung entsprechender Prüfungen (Spaltungsprüfung, Formwechselprüfung, etc.) vorgesehen. Hintergrund ist der Schutz von Minderheitsgesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern.
Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Umstrukturierung jederzeit zur Verfügung, führen Prüfungen in diesen Bereich mit höchster Sorgfalt durch und sorgen so für (Rechts-)Sicherheit.