BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
    • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Nachhaltigkeitsberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
      • Hinweisgebersystem
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • BANSBACH-Blog
  • von Redaktion finanzen.net
  • 4 Min. Lesedauer

Die Vor- und Nachteile einer Teilzeitbeschäftigung

Mit einem Kommentar von

Carmen Graze

Steuerberaterin

Direkt zum kommentar

Die Vor- und Nachteile einer Teilzeitbeschäftigung

Genaue Regelungen bezüglich Teilzeitbeschäftigungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz: TzBfG) wieder. Das Ziel des TzBfG ist es, die „Teilzeitarbeit zu fördern“ sowie „die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Laut dem Gesetzestext handelt es sich bei einem Teilzeitbeschäftigten um einen „Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers“. Einen Anspruch auf eine entsprechende, unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit hat jeder Mitarbeiter, der länger als sechs Monate in einem Betrieb mit über 15 Arbeitnehmern arbeitet. Nach einer Beantragung muss der Arbeitgeber mit dem Beschäftigten eine Vereinbarung über die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit treffen. Er darf den Antrag nur ablehnen oder abändern, wenn der Bitte betriebliche Gründe entgegenstehen. Andernfalls ist er dazu verpflichtet, dem Ersuchen des Mitarbeiters zuzustimmen. Arbeitnehmer können auch direkt bei der Antragstellung die Reduzierung der Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum befristen. In diesem Fall muss der Betrieb allerdings mindestens 45 Personen beschäftigen.

Mehr Zeit für Dinge außerhalb des Berufs

Der grundlegende Gedanke bei einer Teilzeitbeschäftigung ist es, abseits der Arbeit mehr Zeit für andere Angelegenheiten zu haben. Mit diesem Beweggrund gehen auch die fundamentalen Vorteile der Teilzeitarbeit einher: So können beispielsweise über eine Verringerung der Arbeitszeit Beruf und Familie besser in Einklang gebracht werden. Vielen Müttern und Vätern ist es auf diese Weise möglich, sich noch zusätzlich um Kinder und Haushalt zu kümmern. Die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit kann jedoch auch gesundheitliche Gründe haben. Teilzeitbeschäftigte sind in der Lage, mehr auf sich selbst zu achten und die erlangte Freizeit für die Steigerung des eigenen Wohlbefindens zu nutzen. Die Verbesserung der Work-Life-Balance spielt bei diesen Aspekten also eine besondere Rolle. Abgesehen davon kann die Teilzeitarbeit allerdings auch zur Intensivierung der nebenberuflichen Anstrengungen dienen. Beispielsweise können Arbeitnehmer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung dem Aufbau eines eigenen Unternehmens nachgehen. Alles in allem bietet somit die Verringerung der Arbeitszeit den großen Vorteil, sich mehr für seine persönlichen Interessen einsetzen zu können.

Die sogenannte „Teilzeitfalle“

Neben den Vorteilen birgt die Teilzeitarbeit ebenso gewisse Nachteile und Risiken. So hat ein Arbeitnehmer zwar einen Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit, jedoch kein Recht auf eine abermalige Erhöhung der Arbeitszeit. Geht man also eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung ein, kann die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle durchaus problematisch werden. Sieht der Arbeitgeber keinen Bedarf, die Arbeitszeit des Mitarbeiters wieder auf das vorherige Niveau zu heben, muss der Arbeitnehmer weiterhin in seinem Teilzeitjob verweilen. Mit der reduzierten Arbeitszeit ist jedoch auch ein gemindertes Einkommen verbunden, welches möglicherweise auf Dauer nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht. Dieses Problem wird die „Teilzeitfalle“ genannt. Arbeitnehmer sind demnach langfristig in einer Teilzeitbeschäftigung „gefangen“ und allmählich von der Armut bedroht. Darüber hinaus ist die Teilzeitarbeit hinderlich für die Karriere. Wer im Beruf aufsteigen möchte, muss vollen Einsatz bringen und sich beweisen können. Teilzeitbeschäftigte sind hingegen weniger verfügbar und bleiben dadurch eher im Hintergrund.

Flexibilität für den Arbeitgeber

Es haben nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber Vorteile aus einer Teilzeitbeschäftigung. Je nach Auftragslage, kann die Teilzeitarbeit den Unternehmen dabei behilflich sein, die personellen Ressourcen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Herrscht beispielsweise aktuell eine Flaute bei der Nachfrage, lassen sich über Teilzeitbeschäftigungen Kosten einsparen. Allgemein kann mittels Teilzeitmodellen besser auf wirtschaftliche Schwankungen reagiert und der Personaleinsatz entsprechend reguliert werden. Nach Angaben des Blogs „Sage“ soll die Teilzeitarbeit ebenfalls zu einer gesteigerten Produktivität und zu geringeren Ausfällen der Mitarbeiter führen. Die kürzeren Arbeitszeiten würden demnach die Motivation erhöhen und die Beschäftigten weniger ermüden.

Höhere Verwaltungskosten für Unternehmen

Als Nachteil für den Arbeitgeber führt „Sage“ eine Erhöhung der Kosten pro Arbeitsstelle auf. Aus Sicht der Verwaltung soll sich die Steuerung von zwei Halbtagsbeschäftigten aufwändiger gestalten als die einer Vollzeitkraft. Dies würde unter anderem daran liegen, dass sich die Arbeitsplatzkosten und die Aufwendungen der Administration erhöhen. Zum Beispiel müssen in der Lohnbuchhaltung gleich zwei Vorgänge für die Teilzeitbeschäftigten vollzogen werden. Nach Informationen von „Sage“ sollen sich die gesteigerten Kosten der Teilzeitarbeit allerdings binnen eines Jahres wieder amortisieren.

Quelle

finanzen.net

März 2022


4 Min. Lesedauer
vor 2 Jahren veröffentlicht

  • Teilen
    • LinkedIn
    • xing
  • Ausdrucken

BANSBACH kommentiert

Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Rechtsansprüche für Arbeitnehmer auf eine Reduzierung der Arbeitszeit geregelt hat. Der Autor geht auf die Nachteile einer Teilzeitbeschäftigung nur rudimentär ein. Eine Reduzierung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts führt z.B. im Fall einer Kündigung zu deutlich reduzierten Ansprüchen auf Arbeitslosengeld. Wenn in absehbarer Zeit der Kinderwunsch im Raum steht, sollte ebenfalls geprüft werden, inwieweit ein reduziertes Einkommen zu Nachteilen führt. Die tatsächliche Höhe des Elterngeldes hängt nämlich maßgeblich von den Bezügen im Jahr vor der Geburt ab. In der Regel sind es 65 bzw. 67% des berechneten Bruttoeinkommens. Steuern und Sozialabgeben werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei Geringverdienern, bei denen das monatliche Einkommen unter 1.000€ liegt, können allerdings auch bis zu 100% des letzten Einkommens gezahlt werden. In die Überlegung sollte auch einbezogen werden, dass durch die Einkommensreduzierung die Ansprüche auf Altersversorgung sinken. Nicht zuletzt wird in verschiedenen Kommentaren auch darauf hingewiesen, dass Aufstiegschancen deutlich sinken, ebenso wie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung.

Wenn Sie sich mit der Möglichkeit einer Reduzierung der Arbeitszeit beschäftigen, zeigen wir Ihnen gerne die wirtschaftlichen Konsequenzen auf und wie Sie hier ggf. gegensteuern können.

Carmen Graze

Steuerberaterin

Kompetenzen Erfahren Sie mehr über die Steuerberatung bei BANSBACH Mehr

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zur Beantwortung meiner Nachricht erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.Ihre Anfrage ist soeben bei uns eingegangen.
    Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
    • «
      Nächsten Artikel ansehen
    • Vorherigen Artikel ansehen
      »
    Zurück zur Übersicht
    BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
    Standorte
    • Stuttgart
    • Baden-Baden
    • Balingen
    • Dresden
    • Freiburg
    • Jena
    • Leipzig
    • München
    • Überlingen
    Quicklinks
    • Nachhaltigkeitsmanagement
    • Downloads
    • Transparenzbericht
    • Qualitätssicherung
    • Auftragsbedingungen
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Pflichtinfos für Bewerber
    • EN
    BANSBACH-Newsletter

    Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

    Signet Digitale Kanzlei 2023 Rgb
    Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Top25

    Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

    © BANSBACH 2023