BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
    • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • Alles zu Corona
  • -
  • Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket: Kurzarbeit wird verlängert

Alles zu Corona

Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket: Kurzarbeit wird verlängert

Im Kampf gegen die Folgen der COVID-19-Pandemie hat das Bundeskabinett am 16. September 2020 ein weiteres Maßnahmenpaket geschnürt. Geplant ist unter anderem eine längere Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld. Ziel ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und damit die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im Jahr 2021 zu schaffen.

Beitrag zu wirtschaftlicher Erholung nach Pandemie

Die Maßnahmen sollen zudem zu einer zügigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beitragen, wenn die Pandemie überwunden ist. Konkret beschlossen wurden der Entwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes (BeschSiG), der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) und der Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KugBeV).

Eckpunkte des Beschäftigungssicherungsgesetzes

Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70% bzw. 77% ab dem vierten Monat und 80% bzw. 87% ab dem siebten Monat) soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Ferner sollen die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen bis 31. Dezember 2021 insoweit verlängert werden, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt. Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

Nach dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben, die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden für Verleihbetriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit soll bis 30. Juni 2021 verlängert werden. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 sollen die Sozialversicherungsbeiträge zu 50% erstattet werden, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde.

Regelung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird laut Verordnungsentwurf für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.



Zurück zur Übersicht
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Standorte
  • Stuttgart
  • Baden-Baden
  • Balingen
  • Dresden
  • Frankfurt
  • Freiburg
  • Jena
  • Leipzig
  • München
  • Überlingen
Quicklinks
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Downloads
  • Transparenzbericht
  • Qualitätssicherung
  • Auftragsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinfos für Bewerber
  • EN
BANSBACH-Newsletter

Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

© BANSBACH 2023