Alles zu Corona
Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Ebenso können die Finanzämter die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmern herabsetzen und erstatten. Neben diesen Maßnahmen kann bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen ist das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner. Geht es um die Stundung der Gewerbesteuer, fungiert die Gemeinde-/Stadtverwaltung als zuständiger Ansprechpartner. Für Fragen der Versicherungssteuer oder das sog. Verfahren VAT on e-Services (besonderes Umsatzsteuerverfahren) ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
Die FAQ (häufig gestellte Fragen) unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html sollen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen und der Rechtslage zum darin genannten Zeitpunkt geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern.
Wir stehen Ihnen bei allen inhaltlichen und Verfahrensfragen zu sämtlichen Steuerarten in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei uns.