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Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse E-Mails, die unter der E-Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden und z.B. im Absender keine Telefonnummer für Rückfragen enthält. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
– Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nicht Absender dieser E-Mail. – Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. – Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die E-Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-21-gefaelschte-mail-an-arbeitgeber-zum-kurzarbeitergeld-im-umlauf