Alles zu Corona
Mit den anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden die Überbrückungshilfen verlängert. Die Überbrückungshilfe IV knüpft an die bisherige Überbrückungshilfe III Plus an und gibt Förderung für die Monate Januar bis März 2022. Erstattet werden wie bisher 40% bis 90% der Fixkosten in diesen Monaten, abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs, ab einem Rückgang von 30%. Ebenfalls weitergeführt werden die zusätzlichen Komponenten Eigenkapitalzuschuss (Zuschlag von 30% auf die erstatteten Fixkosten) sowie branchenspezifische Hilfen wie z.B. die Anschubhilfe für die Kultur- und Veranstaltungsbranche.
Anträge können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
Sie möchten Coronahilfen beantragen? BANSBACH hat die erforderliche Registrierung und betreut Sie im Antragsprozess – professionell und kompetent. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe. Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.