Alles zu Corona
Die Frist für die Antragstellungen auf November- und Dezemberhilfe läuft am 30. April 2021 ab.
Für die vom Lockdown im November und Dezember 2020 betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen werden im Rahmen der November- und Dezemberhilfe 75 % des Umsatzes im November und Dezember 2019 als pauschaler Betriebskostenzuschuss gewährt.
Wer darauf Anspruch haben könnte und noch nichts unternommen hat, muss umgehend handeln. Die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und die notwendigen Checks auf Vollständigkeit und Plausibilität nehmen Zeit in Anspruch.
Sie möchten Corona-Hilfen beantragen? BANSBACH hat die erforderliche Registrierung und betreut Sie im Antragsprozess – professionell und kompetent. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe. Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.