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  • Corona-Pandemie: Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung für Unternehmen und Selbstständige durch KfW-Darlehen – was Sie jetzt tun können.

Alles zu Corona

Corona-Pandemie: Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung für Unternehmen und Selbstständige durch KfW-Darlehen – was Sie jetzt tun können.

Die Corona-Pandemie wirkt sich zunehmend stärker auf die konkrete wirtschaftliche Situation von Unternehmen und Selbständigen aus. Mit dem immer weiterreichenden Shutdown kommt es zu erheblichen Nachfragerückgängen, Störungen von Lieferketten, Produktionsunterbrechungen oder angeordneten Ladenschließungen. Dies gefährdet die Liquiditätslage vieler Unternehmen und Selbständiger massiv. Die Bundesregierung hat dies klar erkannt und versucht, dem drohenden Crash der Wirtschaft unter anderen durch die Ausweitung und Erleichterung der Kreditvergabe durch die KfW entgegenzuwirken.

Angesichts der Krisensituation wird für die Kreditgewährung ein schnelles und unbürokratisches Vorgehen in Aussicht gestellt. Dennoch werden bestimmte Unterlagen und Nachweise verlangt, damit die entsprechenden Anträge positiv entschieden werden. Die genaue Handhabung wird zum Teil in den kommenden Tagen erst noch konkretisiert. Bei der zu erwartenden Flut an Anträgen ist nach derzeitiger Erkenntnislage mit Bearbeitungsfristen von ca. 1-3 Wochen zu rechnen. Sie sollten darum schon jetzt alles Notwendige und Mögliche in die Wege leiten, damit Sie die Liquiditätszuschüsse schnellstmöglich erreichen.

Wir unterstützen Sie bei Bedarf sehr gerne mit unserer Expertise bei der Auswahl von passenden Förderprogrammen sowie bei der Ausarbeitung von Planungsrechnungen zur Abschätzung des Kapitalbedarfes.

Unsere Experten ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Bedarf und die Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung. Ansprechpartner für die Inanspruchnahme und Antragsstellung von Förderprogrammen sind i.d.R. die Hausbanken, da die Finanzierung über diese erfolgt.

Wichtig ist, dass die Gewährung dieser Förderdarlehen an eine Reihe von Nachweisen und Erläuterungen gebunden bleibt. Derzeit ist dazu noch keine einheitliche Handhabung ersichtlich. Folgende Nachweise sollten in jedem Fall für einen erfolgsversprechenden Antrag vorbereitet werden:

  • das Unternehmen verfügte in 2019, vor Ausbruch der Krise, über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (keine Förderung von Sanierungsfällen),
  • die Kapitaldienstfähigkeit 2019 war gegeben,
  • die zusätzliche Belastung auf Basis der wirtschaftlichen Zahlen 2019 ist tragbar und
  • es werden kostenreduzierende Maßnahmen flankierend ergriffen.

Zusätzlich werden nach aktuellem Kenntnisstand folgende antragsbegleitende Dokumente gefordert:

  • der Jahresabschluss 2018,
  • der ggf. vorläufige Jahresabschluss oder die BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste,
  • eine aussagefähige Kapitalbedarfsermittlung,
  • ein Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau inkl. Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen und Planungsprämissen sowie
  • eine Selbstauskunft.

Eine Herausforderung stellt hier die – auch nur annähernd belastbare – Abschätzung des Kapital- bzw. Liquiditätsbedarfes dar, der als Darlehensvolumen bereitgestellt werden soll. Als Grundlage hierfür dient regelmäßig eine Liquiditätsplanung auf Basis einer integrierten Planungsrechnung. Darin sind die aktuellen Erwartungen über den weiteren Geschäftsverlauf bestmöglich abzubilden und die bereits eingeleiteten oder noch einzuleitenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Diese Planungsannahmen sind für Zwecke der Nachvollziehbarkeit schriftlich zu erläutern.

Wenn Sie planen, Förderdarlehen zu beantragen, sollten Sie daher umgehend mit der Ausarbeitung dieser Unterlagen beginnen. Es ist davon auszugehen, dass eine schlüssige und nachvollziehbare Darlegung der Situation, der Erwartungen, der Maßnahmen und des ermittelten Kapitalbedarfs ein wichtiges Element sein wird, um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten und die Chancen auf eine zeitnahe Kreditgewährung zu erhöhen.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartner bei BANSBACH jederzeit zur Verfügung.

Zentrale Ansprechpartner:

Tobias Geiler                                                            

BANSBACH GmbH
Gänsheidestraße 67-74
70184 Stuttgart
Tel.:  +49 711 1646-742
E-Mail: tobias.geiler@bansbach-gmbh.de

Stefan Neininger

BANSBACH GmbH
Heinrich-von-Stephan-Straße 17
79100 Freiburg
Tel.: +49 761 15180-14
E-Mail: stefan.neininger@bansbach-gmbh.de

 

HINWEIS
Diese Erläuterungen sollen einen Überblick und Leitfaden über die wesentlichen, aktuellen Möglichkeiten bieten. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und abschließende Richtigkeit. In der aktuellen Situation können sich die Umstände täglich ändern. Wir werden Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.



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