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  • CORONA – PANDEMIE – UPDATE: Zahlreiche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung stehen zur Verfügung

Alles zu Corona

CORONA – PANDEMIE – UPDATE: Zahlreiche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung stehen zur Verfügung

Nach wie vor sind die wirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen Situation in ihrem Ausmaß kaum zu überblicken, für viele kleine oder mittelständische Unternehmen sind die Auswirkungen mittlerweile hart zu spüren. Mitunter ist absehbar, dass die Liquiditätsausstattung nicht ausreichen wird.

Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen sollen auch mittelständischen Unternehmen unkomplizierte Hilfe bieten. Hierzu zählen u.a. die Folgenden:

Kurzarbeitergeld:

Die Anforderungen an die Gewährung von Kurzarbeitergeld wurden gelockert. Unternehmen können schon dann Antrag auf KUG stellen, wenn 10% der Mitarbeiter eines (Teil-)Betriebs durch die Kurzarbeit von einer Reduzierung Ihrer Nettoeinkünfte von 10% betroffen sind.

UPDATE: Bei längerer Dauer der Kurzarbeit erfolgt eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Darüber hinaus bleiben freiwillige Aufstockungen des Arbeitgebers zum KUG bis zum Lohnniveau von 80% steuerfrei.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Untersuchung der konkreten Möglichkeiten, der Ermittlung der Einsparpotenziale und bei der Umsetzung in Ihren Unternehmen.

Liquiditätshilfen:

Die Bundesregierung stellt über die KfW Förderdarlehen zur Verfügung. Die entsprechende Antragsstellung erfolgt dabei über die jeweilige Hausbank. Es stehen verschiedene Programme zur Auswahl, die unterschiedliche Bedingungen und Konditionen haben.

UPDATE: Nach Auslaufen der Soforthilfe wird – zeitlich befristet bis zum 31. August 2020 – die Überbrückungshilfe angeboten.

Eine aussagekräftige Ermittlung des Liquiditätsbedarfs kommt dabei in jedem Fall eine wichtige Bedeutung zu. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Auswahl des passenden Programms, bei der Abschätzung des Liquiditätsbedarfes mit unseren Planungstools und beim Antragsprozess.

Reduktions- und Stundungsmöglichkeiten für Steuerzahlungen:

Kann belegt werden, dass die Ergebnissituation im laufenden Geschäftsjahr schlechter ausfallen wird als im vorherigen Geschäftsjahr, können geleistete Vorauszahlungen reduziert werden. Fällige Steuerzahlungen können auf Antrag zinsfrei gestundet werden. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie gerne bei der Stellung der erforderlichen Anträge.

UPDATE: Als neue Maßnahme wurde eine vereinfachte und vorgezogene Möglichkeit zum Verlustrücktrag geschaffen und der Maximalbetrag des Verlustrücktrags deutlich angehoben.

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Kurzübersicht, die wir regelmäßig aktualisieren. Zudem stehen Ihnen bei Bedarf unsere Kollegen der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung für eine QUICK-CHECK Ihres Unternehmens zur Verfügung. Gerne prüfen wir für Sie auch die Bezuschussung unserer Leistungen durch entsprechende Fördermittel (beispielsweise BAFA).

Präsentation zum Download:

ABSICHERUNG DER LIQUIDITÄT IN DER CORONA KRISE (Version: 21. September 2020)

ENSURING LIQUIDITY IN THE CORONA CRISIS (engl.) (Version: 29. Juli 2020)

 

Hinweis:

Sämtliche Informationen werden durch BANSBACH mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Angesichts der schnellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geben sie aber den Sach- und Diskussionsstand lediglich zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann BANSBACH daher keine Haftung übernehmen. Insbesondere können diese Informationen keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
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