Alles zu Corona
Die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor auch die wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Wirtschaft zu stützen. Nicht nur, aber insbesondere auch mit dem November-Lockdown wurden weitere Maßnahmen umgesetzt oder angekündigt. Im Überblick:
Die Bundesregierung stellt über die KfW Förderdarlehen zur Verfügung. Die entsprechende Antragsstellung erfolgt dabei über die jeweilige Hausbank. Besonders beliebt sind dabei die Schnellkredite, da hier die KfW 100% der Ausfallrisiken übernimmt. Die Antragstellung und Auszahlung über die Hausbank erfolgt damit in der Regel zügig und unkompliziert.
UPDATE: Die KfW-Schnellkredite sind jetzt auch für Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter) mit maximal TEUR 300 verfügbar. Schnellkredite können nun bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.
Unternehmen mit Corona-bedingten, deutlichen Umsatzrückgängen können Zuschüsse zur Stützung der Liquiditätslage in Anspruch nehmen. Bisher waren dies die Soforthilfe (für Kostenmonate April und Mai 2020) sowie daran anschließend die Überbrückungshilfe I (für Kostenmonate Juni bis August 2020). Die Zuschüsse decken je nach Höhe des Umsatzrückgangs einen Teil der monatlichen Fixkosten ab.
UPDATE 1 – NEUES PROGRAMM: Mittlerweile kann die Überbrückungshilfe II für die Kostenmonate September bis Dezember 2020 in Anspruch genommen werden. Die Eingangsvoraussetzungen wurden gegenüber der Phase I gesenkt (Umsatzrückgang min. 30% statt bisher 50%) und die Sonderregelung mit geringerer Förderung für Kleinstunternehmen wurde gestrichen. Die maximale Zuschussquote beträgt jetzt 90% der Fixkosten (bei mehr als 70% Umsatzrückgang; bisher: 80% der Fixkosten). Die Maximalförderung beträgt nach wie vor TEUR 50 p.M.
UPDATE 2 – ANKÜNDIGUNG: Es wurde eine Überbrückungshilfe III angekündigt, die die Kostenmonate Januar bis Juni 2021 abdecken soll. Dabei sollen die Bedingungen nochmals verbessert werden. Insbesondere soll der maximale Förderbetrag auf TEUR 200 p.M. erhöht und die Absetzbarkeit von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen sowie Abschreibungen verbessert werden.
UPDATE 3 – ANKÜNDIGUNG: Für Soloselbstständige wurde die „Neustarthilfe“ angekündigt. Als Teile der Überbrückungshilfe III sollen diesen damit zusätzlich bis zu TEUR 5 Betriebskostenpauschale gewährt werden.
UPDATE 4 – NEUES PROGRAMM: Den vom November-Lockdown betroffenen Unternehmen wird im Rahmen der „Novemberhilfe“ 75% des Umsatzes im November 2019 als pauschaler Betriebskostenzuschuss gewährt.
Einer aussagekräftigen Ermittlung des Liquiditätsbedarfs kommt dabei – unverändert – in jedem Fall eine wichtige Bedeutung zu. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Auswahl des passenden Programms, bei der Abschätzung des Liquiditätsbedarfes mit unseren Planungstools und beim Antragsprozess.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Kurzübersicht, die wir regelmäßig aktualisieren. Zudem stehen Ihnen bei Bedarf unsere Kollegen der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung für eine QUICK-CHECK Ihres Unternehmens zur Verfügung. Gerne prüfen wir für Sie auch die Bezuschussung unserer Leistungen durch entsprechende Fördermittel (beispielsweise BAFA).
Präsentation zum Download:
ABSICHERUNG DER LIQUIDITÄT IN DER CORONA KRISE (Version: 25. November 2020)