Alles zu Corona
Die Antragstellung für Corona-Überbrückungshilfen für die Monate September bis Dezember 2020 (Phase 2) ist jetzt möglich.
Für die Phase 2 wurden die Zuschussbedingungen deutlich verbessert. Eckpunkte der Zuschussbedingungen sind jetzt:
Der maximale Förderbetrag beträgt EUR 50.000,00 pro Monat.
Die Antragstellung ist unverändert ausschließlich online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt möglich.
Die Überbrückungshilfe wird gewährt, bis das Fördervolumen von EUR 25 Mrd. für dieses Programm ausgeschöpft ist. Dies wurde in der Phase 1 nur wenig in Anspruch genommen. Im Moment ist nicht absehbar, wie die verbesserten Bedingungen der Phase 2 – zusammen mit den aktuellen Corona-Entwicklungen – die Nachfrage erhöhen werden. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, den Antrag möglichst zügig zu stellen.
Sie möchten die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen? BANSBACH berät sie kompetent und professionell. Ihr Kontakt:
Team Geiler team.geiler@bansbach-gmbh.de